Bebauungsplan Stadt Markkleeberg Beschluss

Bebauungsplan "Wohnquartier Großstädteln"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 19.11.2020 bis 18.11.2021
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Planzeichnung

Beschluss zur Satzung des Bebauungsplanes "Wohnquartier Großstädteln"

Der Stadtrat der Stadt Markkleeberg hat in der Sitzung am 28.10.2020 die Satzung zum Bebauungsplan "Wohnquartier Großstädteln" für das Gebiet der Stadt Markkleeberg, welches die Flurstücke 184/3, 186/3 und 239/1 (teilweise) der Gemarkung Großstädteln umfasst, bestehend aus der Planzeichnung vom 24.09.2020 mit den textlichen Festsetzungen (Beschluss Nr.: 97-15/2020) beschlossen. Die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht vom 24.09.2020 wurde gebilligt.

Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht.

Die Satzung zum Bebauungsplan "Wohnquartier Großstädteln" tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den o. g. Bebauungsplan und die Begründung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Markkleeberg, im Stadtplanungsamt, Raschwitzer Straße 34a während der Öffnungszeiten:

dienstags            9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

mittwochs           9.00 - 12.00 Uhr

donnerstags      14.00 - 18.00 Uhr

freitags                9.00 - 12.00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind unbeachtlich, wenn sie nicht nach § 215 Abs. 1 Nr. 3 BauGB innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
    1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Anlage: Darstellung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes

Karsten Schütze / Oberbürgermeister

Hinweis

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Kontakt

Stadtplanungsamt Markkleeberg

Raschwitzer Straße 34a, 04416 Markkleeberg

Herr Pankalla

Tel.: 0341/3533-250

Fax: 0341/3533-261

E-Mail: pankalla@markkleeberg.de

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