Bebauungsplan Stadt Markkleeberg Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Wohnquartier Großstädteln"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.01.2020 bis 28.02.2020
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Markkleeberg hat am 27. November 2019 gemäß §§ 4 und 28 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBI. S. 62) in Verbindung mit § 3 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Markkleeberg vom 16. Juli 2014, zuletzt geändert am 21. Januar 2015, den Beschluss (Beschluss-Nr.: 31-04/2019) gefasst, den Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnquartier Großstädteln" vom 24.09.2019 für das Gebiet der Stadt Markkleeberg, welches die Flurstücke der Stadt Markkleeberg 184/3, 186/3 und 239/1 (teilweise) der Gemarkung Großstädteln umfasst (Abgrenzung des Geltungsbereiches siehe Anlage) mit dazugehöriger Begründung und dem Umweltbericht zu billigen und öffentlich auszulegen.

Planungsziele

  • Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen zur Umsetzung eines Wohngebiets sowie der dazugehörigen Erschließungs-, Infrastruktur- und Pflanzmaßnahmen
  • Verkehrliche Entlastung der Käthe-Kollwitz-Straße sowie der Eulenbergallee und der Freiburger Allee durch die Schaffung einer neuen Ost-West-Verbindung zwischen Städtelner Straße und Hermann-Müller-Straße


Verfügbare umweltbezogene Informationen

Im Zusammenhang mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung "Wohngebiet Amselweg" sind umweltbezogene Informationen verfügbar. Dabei handelt es sich um umweltbezogene Informationen zu folgenden Schutzgütern:

  • Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit und Bevölkerung insgesamt,
  • Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
  • Schutzgut Fläche,
  • Schutzgut Boden,
  • Schutzgut Wasser,
  • Schutzgut Luft,
  • Schutzgut Klima,
  • Schutzgut Landschaft,
  • Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
  • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen:

  • Geotechnisches Gutachten der Erdbaulabor Leipzig GmbH vom 08.05.2017 mit Ergänzung vom 27.06.2018
  • Bodenbewertung der MULTI-TEC GmbH vom 24.05.2017 mit Stellungnahme Boden vom 03.07.2018
  • Geräuschprognose der Lücking & Härtel GmbH vom 11.07.2019
  • Prognose Verkehrsgeräusche der Lücking & Härtel GmbH vom 26.02.2019
  • Lufthygienisches Gutachten der IDU Ingenieurgesellschaft für Datenverarbeitung und Umweltschutz mbH vom 19.12.2017 mit Ergänzung vom 25.05.2018
  • Stellungnahme des Landratsamtes Landkreis Leipzig zum Vorentwurf des Bebauungsplanes vom 14.02.2018
  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zum Vorentwurf des Bebauungsplanes vom 14.02.2018
  • Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie zum Vorentwurf des Bebauungsplanes vom 29.01.2018
  • Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes zum Vorentwurf des Bebauungsplanes vom 22.01.2018
  • Stellungnahme der LMBV - Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH zum Vorentwurf des Bebauungsplanes vom 16.02.2018
  • Stellungnahme der Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH zum Vorentwurf des Bebauungsplanes vom 09.02.2018
  • Stellungnahme des ZV WALL - Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land zum Vorentwurf des Bebauungsplanes vom 15.02.2018
  • Stellungnahme der Deutschen Bahn AG zum Vorentwurf des Bebauungsplanes vom 25.01.2018

Offenlage

Der Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnquartier Großstädteln" vom 24.09.2019 mit dazugehöriger Begründung und dem Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen im Zeitraum vom 27.01.2020 bis einschließlich 28.02.2020 im Rathaus der Stadt Markkleeberg, Rathausplatz 1, 04416 Markkleeberg, im Raum 006, Erdgeschoss, während folgender Zeiten aus:

montags 08:00 – 16:00 Uhr,
dienstags 08:00 – 18:00 Uhr,
mittwochs 08:00 – 16:00 Uhr,
donnerstags 08:00 – 18:00 Uhr,
freitags 08:00 – 12:00 Uhr.

Diese Öffnungszeiten gelten nur für den Zeitraum der Auslage des Entwurfs. Gesonderte Termine außerhalb dieser Zeiten können vereinbart werden. Auskünfte zum Bebauungsplan können während o. g. Zeiten im Stadtplanungsamt eingeholt werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnquartier Großstädteln" vom 24.09.2019 mit dazugehöriger Begründung und dem Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen können auch im Internet unter der Adresse

http://www.markkleeberg.de/de/stadt_verwaltung/bauen_planen/bebauungsplaene/Bebauungsplaene_in_Offenlage/Wohnquartier.html

sowie im sächsischen Landesportal Bauleitplanung unter der Adresse

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen/1017869

eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit und insbesondere alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, während der Offenlage ihre Anregungen zur Planung vorzubringen.

Hinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Karsten Schütze / Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtplanungsamt Markkleeberg

Herr Pankalla

Tel.: 0341/3533-250

Fax: 0341/3533-261

Email: spa@markkleeberg.de

Post: Postfach 1226, 04410 Markkleeberg

Büro: Raschwitzer Straße 34a, 04416 Markkleeberg

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