Die Stadt Lommatzsch beabsichtigt, ihren seit dem Jahre 2001 rechtswirksamen Flächennutzungsplan fortzuschreiben. Der Beschluss zur Fortschreibung wurde durch den Stadtrat in der öffentlichen Sitzung am 16.07.2020 gefasst. Ziel der Fortschreibung ist es, die Flächenausweisungen an die tatsächliche Flächennutzung im Bestand unter Berücksichtigung der rechtskräftigen verbindlichen Bauleitplanungen anzupassen, die teilweise gewandelten Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung und vorgesehenen Flächennutzung für das gesamte Stadtgebiet zu definieren und durch eine moderate Ausweisung von neuen Wohn- und Mischbauflächen eine Stabilisierung der Bevölkerungsentwicklung der Stadt Lommatzsch zu erreichen.
Zum Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplans fand in der Zeit vom 10.07.2023 bis einschließlich 14.08.2023 bereits die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde ebenfalls in diesem Zeitraum durchgeführt. Die im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Behörden vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden in der Sitzung des Stadtrats am 12.06.2024 entsprechend geprüft und abgewogen. Die Ergebnisse aus den einzelnen Abwägungen wurden folgend in die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet.
Bei der Überarbeitung des Entwurfes ergab sich weiterer Änderungsbedarf, z.B. zu Bauflächenausweisungen im Stadtgebiet von Lommatzsch, welcher zu einer teilweisen Überarbeitung des Flächennutzungsplanes führte.
Folgende wesentliche inhaltliche Änderungen / Konkretisierungen wurden vorgenommen:
Zu den geänderten Bauflächenausweisungen im Stadtgebiet von Lommatzsch werden den veröffentlichten Unterlagen Planauszüge beigefügt, die diese Änderungen verdeutlichen.
Der geänderte, vom Stadtrat am 30.10.2024 gebilligte Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplans, bestehend aus Planzeichnung und Begründung sowie den Anlagen 1 bis 4, jeweils in der Fassung vom 02.10.2024, wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 19.03.2025 bis einschließlich 23.04.2025
auf der Homepage der Stadt Lommatzsch unter www.lommatzsch.de/stadt/beteiligungsportal sowie im zentralen Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de erneut veröffentlicht.
Zusätzlich liegt der geänderte Entwurf im oben genannten Zeitraum in der Stadtverwaltung Lommatzsch, Am Markt 1, in 01623 Lommatzsch während der Dienststunden:
Montag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12:00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Stellungnahmen zum geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch über das im Beteiligungsportal bereitgestellte Online-Formular oder per E-Mail an bauamt@lommatzsch.de abgegeben werden. Alternativ können Sie die Stellungnahme auch in der Stadtverwaltung der Stadt Lommatzsch abgeben. Es wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den ergänzten oder geänderten Teilen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes abgegeben werden können.
Gemäß § 2a BauGB wurde für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ein Umweltbericht erstellt, welcher einen selbständigen Teil der Begründung bildet.
Des Weiteren liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen bereits vor und können im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Unterlagen im Internet und zusätzlich in der Stadtverwaltung der Stadt Lommatzsch eingesehen werden:
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Es wird gleichfalls darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
Lommatzsch, 28.02.2025
Dr. Anita Maaß
Bürgermeisterin
Bauamt
Frau Siebenlist 035241/ 540 40
Email: Bauamt@lommatzsch.de
https://lommatzsch.de/datenschutz.html