Terminvereinbarung Landkreis Meißen Bildung und Wissenschaft

Endabstimmung Schulaufnahmeuntersuchung 2025/26_Vorlage

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.07.2025 bis 17.10.2025
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Bild einer Zuckertüte © Gesundheitsamt Meißen

Liebe Eltern,

für die Schulaufnahmeuntersuchung (SCHAU) Ihres Kindes, das 2026 schulpflichtig wird, bieten wir Ihnen Termine an. Bitte planen Sie für diese Untersuchung 60 Minuten Zeit ein. Die Untersuchung findet im Landratsamt Meißen, Außenstelle Riesa, Heinrich-Heine-Straße 1 statt.

Bei der Untersuchung ist die Anwesenheit mindestens eines Sorgeberechtigten notwendig.

Die Einladung (Link prüfen?) gibt weitere Auskünfte. Bitte nehmen Sie ebenso die Elterninformation zur Kenntnis.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass mit einem Zeitaufwand von etwa 15 Minuten für die Bearbeitung des Fragebogens zu rechnen ist und Angaben von beiden Sorgeberechtigten benötigt werden. Legen Sie sich ggf. das Gelbe Vorsorgeheft Ihres Kindes bereit. Für die Buchung steht Ihnen ein Zeitfenster von 30 Minuten zur Verfügung.

Sollte aktuell kein Termin buchbar sein, versuchen Sie es bitte zu Beginn der kommenden Woche erneut.

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Was können wir für Sie tun?

Dienstleistung Team Meißen .

Ort: Dresdner Straße 25, 01662 Meißen

Bitte bringen Sie das vollständig ausgedruckte Ticket zur Schulaufnahmeuntersuchung mit. Ebenfalls werden der Impfausweis und das Vorsorgeheft Ihres Kindes benötigt.

Die Untersuchung findet im Landratsamt Meißen, Außenstelle Dresdner Str. 25 im Erdgeschoss statt. Bitte melden Sie sich bei der Mitarbeiterin im Raum 0.11.

Falls Sie außerhalb der Öffnungszeiten keinen Zugang zum Gebäude haben, folgen Sie bitte den Hinweisen der Behnkesäule (neben dem  Eingang) und nutzen Sie folgende Durchwahl: 3420

Ihre Buchung

Team Meißen

Kontakt

Frau Zweinert und Frau Nitzsche

Mitarbeiterinnen Kinderjugendärztlicher Dienst
Dezernat Soziales | Gesundheitsamt | Jugendärztl/Jugendzahnärztl. Dienst
Landratsamt Meißen

Telefon: 03521 725-3422 oder 6272
E-Mail: GA.KJGD@kreis-meissen.de
Internet: www.kreis-meissen.de

Postanschrift: Postfach 10 01 52 | 01651 Meißen
Besucheranschrift: Teichertring 8 | 01662 Meißen

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Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Das Landratsamt Meißen nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst und bewahrt Verschwiegenheit über die von Ihnen bzw. über Sie bekannt gewordenen Informationen und Angelegenheiten. Mit diesen Hinweisen möchte das Landratsamt Meißen Sie nachstehend gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten mit Personenbezug informieren.

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Landratsamt Meißen Brauhausstraße 21
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Telefon: 03521 725-0      
E-Mail: post@kreis-meissen.de
Internet: www.kreis-meissen.de
Gesetzliche Vertretung: Landrat

Gesundheitsamt 
Dresdner Straße 25  
01662 Meißen 
Telefon: 03521 725-3402
gesundheitsamt@kreis-meissen.de 
Amtsleitung: Fr. Bertuleit  

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Landratsamt Meißen 
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r
Postanschrift:     Postfach 10 01 52, 01651 Meißen                
Hausanschrift:    Brauhausstraße 21, 01662 Meißen
E-Mail:    Datenschutzbeauftragter@kreis-meissen.de

3.    Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Zweck: 
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt wegen Durchführung einer schulärztlichen Untersuchung inkl. von Schulaufnahmeuntersuchungen und zahnärztlichen Untersuchungen.  
Rechtsgrundlage: 
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beruht neben Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO auf folgender

Rechtsgrundlage: 
•    Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen in der jeweils gültigen Fassung
•    Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsSchulG) in der jeweils gültigen Fassung 
•    Sächsische Schulgesundheitspflegeverordnung (SächsSchulGesPflVO)

Kategorien der erhobenen Daten: Zur Zweckerfüllung werden folgende personenbezogenen Daten erhoben:  
•    Name
•    Vorname
•    Geburtsdatum
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    E-Mail-Adresse
•    Gesundheitsdaten des Kindes
•    Impfdaten des Kindes
•    Schule 

4.    Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten 
Ihre personenbezogenen Daten, die sich aus den vorliegenden Unterlagen ergeben, werden zur Erfüllung der uns obliegenden Aufgaben an folgende Behörden, Institutionen und Dritte weitergeleitet: zuständige Grundschule nach erfolgter Schulaufnahme-untersuchung/Erziehungsberechtigte.
Es erfolgt keine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation im Sinne von Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO. 

5.    Dauer zur Speicherung der personenbezogenen Daten 
Die Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten richtet sich nach dem mit der Datenerhebung verbundenen Zweck und den einschlägig maßgeblichen Aufbewahrungsfristen. 
In Abhängigkeit vom jeweiligen Verwaltungsvorgang beträgt die Dauer der Speicherung Ihrer Daten folgende Zeiträume: gemäß Paragraph 6 Absatz 2 Sächsische Schulgesundheitspflegeverordnung bis Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 21. Lebensjahr vollendet

6.    Ihre Rechte als betroffene Person im Sinne des Artikels 13 Absatz 2 Buchstabe b DSGVO 
Als Betroffener haben Sie das Recht auf 
•    Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Artikel 15 DSGVO), 
•    Berichtigung, falls die Daten falsch verarbeitet wurden (Artikel 16 DSGVO), 
•    Löschung (Artikel 17 DSGVO), 
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Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO beruht, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
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7.    Ihre Pflicht zur Bereitstellung von personenbezogenen Daten
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich bzw. sind Sie verpflichtet, benötigte personenbezogene Daten bereitzustellen. Die Nichtbereitstellung Ihrer Daten hat zur Folge, dass z.B. die pflichtgemäße Schulaufnahmeuntersuchung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt bzw. eine Empfehlung nach einer schulärztlichen Untersuchung nicht erfolgen kann. Die Untersuchung dient der Feststellung schulrelevanter Gesundheitsdaten. 

8.    Information zum Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Im Rahmen unserer Aufgabenerfüllung nutzen wir keine automatisierte Entscheidungs-findung. 

9.    Zweckfremde Weiterverarbeitung personenbezogener Daten
Die Weiterverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck erfolgt nicht, es sei denn, Sie haben dazu im Vorfeld Ihre Einwilligung erteilt.  

Stand: November 2024

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