Bebauungsplan Gemeinde Lichtentanne Frühzeitige Beteiligung

vorhabenbezogener Bebauungsplan "Verbrauchermarkt Schönfels" Gemeinde Lichtentanne

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.01.2020 bis 28.02.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

BEKANNTMACHUNG

FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT GEMÄß § 3 ABS. 1 BAUGB ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN "VERBRAUCHERMARKT SCHÖNFELS" GEMEINDE LICHTENTANNE VORENTWURF 11/2019

Der Gemeinderat Lichtentanne hat am 29.04.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan "Verbrauchermarkt Schönfels" Gemeinde Lichtentanne eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Im 0,86 ha großen Geltungsbereich in der Gemarkung Schönfels, Flurstück FI.-Nr. 544 vollständig sowie Teile der Flurstücke mit den FI.-Nrn. 545 und 645 (letzteres ist B 173), beabsichtigt der Vorhabenträger die Errichtung eines Verbrauchermarkts mit insgesamt max. 1.090 m2 Verkaufsfläche in einem Discounter mit angeschlossen Bäcker und Fleischerfilialtheken samt Imbiss / Cafe sowie der dazu notwendigen verkehrs- und stadttechnischen Erschließungen.

Die Vorentwurfsplanunterlagen zum Bebauungsplan in der Fassung vom November 2019, bestehend aus:
• Teil A - Planzeichnung Maßstab 1 : 500
• Teil B - Text
• Begründung mit Umweltbericht und insgesamt 5 Anlagen:
            Anlage 1 Bestandserfassung 09/2019
            Anlage 2 Artenschutzfachliche Risikoeinschätzung 07/2019
            Anlage 3 Auswirkungsanalyse Verbrauchermarkt 10/2019
            Anlage 4 Verkehrsuntersuchung Zufahrt Verbrauchermarkt 07/2019
            Anlage 5 Artenlisten für Anpflanzungen
liegen in der Zeit vom 27.01.2020 - 28.02.2020 in der Gemeindeverwaltung Lichtentanne, Bauamt, Hauptstraße 69 in 08115 Lichtentanne öffentlich aus und können während der nachfolgenden Zeiten von jedermann kostenlos eingesehen werden:
Montag            09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag          09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch          09.00 - 12:00 Uhr
Donnerstag     09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag             09:00 - 11 :30 Uhr

Nach § 4a Abs. 4 BauGB werden die ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen gleichzeitig zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde https://www.gemeinde-lichtentanne.de/inhalte/lichtentanne/aktuelles/aktuelles sowie auf dem zentralen Internetportal des Freistaats Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen eingestellt und darüber zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der oben genannten Zeiten mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Die Mitteilung kann auch elektronisch an die E-Mail-Adresse bauamt@gemeinde-lichtentanne.de übermittelt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über
den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Lichtentanne, 17.12.2019

Tino Obst

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Lichtentanne

Hauptstraße 69

08115 Lichtentanne

Tel.: 03 75/ 56 97 - 117

Fax: 03 75/ 56 97 - 100

Mail: bauamt@gemeinde-lichtentanne.de

Web: www.gemeinde-lichtentanne.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Anlage 1_Bestandserfassung
  • Anlage 2_Artenschutz-Risikoabschätzung
  • Anlage 3_Handelsgutachten
  • Anlage 4_Verkehrsuntersuchung

Informationen

Übersicht
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