Veranstaltung Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Geologie

Freiberger Kolloquium - 35 Jahre Wiedergründung des Sächsischen Oberbergamtes in Freiberg

  • Status Ankündigung
  • Termin 07.05.2026 19:30 Uhr
Bild vergrößern
Die Kirchgasse mit den Dienstgebäuden des Sächsischen Oberbergamtes in Freiberg - Foto: OBA

Das »Freiberger Kolloquium« ist eine Vortragsreihe der TU Bergakademie Freiberg, des Geokompetenzzentrums Freiberg e. V., des Sächsischen Oberbergamts, des Sächsischen Staatsarchivs/Bergarchivs Freiberg, des Sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sowie der terra mineralia.

Inhalt

Die Bergverwaltung ist in Freiberg mit einem Bergmeister seit 1241 urkundlich belegt. Seit Mitte des 16. Jahrhunderts als Oberbergamt, war die Bergverwaltung damit über Jahrhunderte fest in Freiberg als selbstständige Fach- und Vollzugsbehörde verwurzelt. Aus Ihrem Wirken erwuchsen viele wirtschaftliche, gesellschaftliche, kulturelle und infrastrukturelle Errungenschaften, die bis heute Stadt, Region und Sachsen insgesamt prägen. Beispielhaft sei die TU Bergakademie Freiberg erwähnt, die auf Initiative des Oberbergamtes gegründet wurde.

Vor 80 Jahren, am 20. November 1946, löste der Chef der Sowjetischen Militäradministration mit Befehl Nr. 323 die Bergbehörde in Freiberg auf. Ihre Aufgaben wurden in Folge in eine zentrale, oberste Behörde in Leipzig überführt. Wesentliches Ziel dieser historischen Behördenauflösung war es, eine gefügige Institution für die Beratung der Sowjetischen Militäradministration zu schaffen und kader- und personalpolitische Vorstellungen zentral durchzusetzen (Niedbalski, 1985). Die früh gegründete, eigenständige Bergverwaltung in Freiberg wurde so durch Gleichschaltung in eine sozialistische Einheitsverwaltung geopfert.

45 Jahre später gründete die Sächsische Staatsregierung das Oberbergamt am 15. Dezember 1991 an seinem historischen Standort in der Kirchgasse in Freiberg neu. Damit verbunden war auch ein klares Bekenntnis des Freistaates zu seiner bergbaulichen und bergbehördlichen Vergangenheit. Insbesondere begegnete die Staatsregierung so aber den anstehenden Herausforderungen für den Bergbau und für die Rohstoffwirtschaft mit einer eigenständigen und leistungsfähigen Bergverwaltung.

In diesem Jahr blicken wir auf 35 Jahre erfolgreiches Wirken des wieder in Freiberg etablierten Oberbergamtes zurück. Mit mehr als 400 Bergbaubetrieben unter Bergaufsicht, mit der erfolgreichen Sanierung der epochalen, bergbaulichen Hinterlassenschaften des DDR-Bergbaus, damals im Übrigen behördlich angeleitet durch die zentralistische Einheitsverwaltung, mit der Umsetzung des Braunkohleausstiegs, mit der behördlichen Begleitung mehrerer Strukturbrüche im Steine- und Erdenbergbau, mit den Anforderungen an strategischen Bergbau in der EU auf kritische Metallrohstoffe und mit der Gefahrenabwehr aus den Hinterlassenschaften des alten Bergbaus hat das Oberbergamt seit der Wiedervereinigung wesentliche Entwicklungen im Freistaat mit gestaltet. Heute ist das Sächsische Oberbergamt in Freiberg als agile, hoch effektive Fach- und Vollzugsverwaltung bundes- und europaweit bekannt und mit seinem Sachverstand gefragt. Wirtschaft und Verbände schätzen die Behörde als konstruktiven, entscheidungsstarken Verwaltungspartner. Das Oberbergamt kann im bundesdeutschen Vergleich zu den effizientesten und digital am stärksten entwickelten Vollzugsbehörden gezählt werden.

Referent

Prof. Dr. Bernhard Cramer (OBA)

Übersicht

Veranstaltungstermin
Donnerstag 07.05.2026 19:30 - 20:30 Uhr
Termin speichern
Themenschwerpunkt
Geologie
Zielgruppe
Wissenschaft & Forschung, Verbände & Vereine, Verwaltung & Behörden, Presse, Planungsbüros, Bildungseinrichtungen, Schüler/-innen & Studierende, Azubis, Meister/-innen & Absolventen/-innen, Ausbilder, Lehrer, Dozenten, Berater
Veranstaltungsort
Universitätsbibliothek, TU Bergakademie Freiberg, EG - Großer Hörsaal
Winklerstraße 3, 09599 Freiberg

Kontakt

Manuel Lapp
Telefon: +49 3731 294-1211
E-Mail: Manuel.Lapp@lfulg.sachsen.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Einwilligung
Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung willige ich ein, dass das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) meine personenbezogenen Daten (E-Mail, Name, Vorname) zum Zweck der Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung verarbeitet.

Die Einwilligung ist freiwillig. Ohne Bereitstellung der Daten ist eine Anmeldung und Teilnahme an der Veranstaltung jedoch nicht möglich.

Aus einer Nichteinwilligung ergeben sich keine nachteiligen Folgen für mich. Meine Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt. Der Widerruf ist zu richten an das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Besucheradresse: August-Böckstiegel-Straße 1, 01326 Dresden, Postanschrift: Postfach 54 01 37, 01311 Dresden oder per E-Mail an Poststelle@lfulg.sachsen.de.

Die Informationen zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten habe ich zur Kenntnis genommen.

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO für Veranstaltungen der Öffentlichkeitsarbeit des LfULG im Rahmen seiner behördlichen Aufgaben

Verantwortlicher:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Pillnitzer Platz 3, 01326 Dresden
E-Mail: Poststelle@lfulg.sachsen.de
Telefon: 0351 2612-0

Datenschutzbeauftragte/r:
Datenschutzbeauftragte/r des LfULG: Anschrift, s.o.
E-Mail: Datenschutzbeauftragter@lfulg.sachsen.de
Telefon: 0351 2612-1405

Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Das LfULG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Vorname und E-Mail-Adresse) zum Zweck der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen seiner behördlichen Aufgaben und zur ordnungsgemäßen Registrierung aller Teilnehmenden über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:
Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 SächsDSDG und § 15 Abs. 3 sowie § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SächsVwOrgG i.V.m. ZuLaFoGeVO.

Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Hierdurch wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung jedoch nicht berührt.

Wird die Einwilligung widerrufen, so werden die Daten unverzüglich gelöscht.

Die personenbezogenen Daten sollen folgenden natürlichen oder juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen offengelegt werden:
Findet die Veranstaltung im Rahmen eines geförderten Projektes statt, erfolgt eine Offenlegung der personenbezogenen Daten zur Nachweisführung und Abrechnung gegenüber dem Fördermittelgeber des LfULG. In anderen Fällen erfolgt keine Offenlegung der personenbezogenen Daten, die aus der Anmeldung zur Veranstaltung stammen.

Innerhalb des LfULG erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu den personenbezogenen Daten, die mit deren Verarbeitung zu den oben beschriebenen Verarbeitungszwecken betraut sind.

Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung:
Soweit kein Widerruf erfolgt ist, werden die personenbezogenen Daten bis zum Ablauf eines Tages nach der kostenfreien Veranstaltung gespeichert, sofern sich aus der Nachbereitung keine längeren Speicherbedarfe ergeben, beispielsweise zur Ausstellung von Teilnehmernachweisen. In diesen Fällen beträgt die Speicherdauer längstens zwei Monate.

Ihre Rechte als betroffene Person:
Ihnen stehen die in den Artikeln 15 bis 18 und 20 bis 21 DSGVO genannten Rechte zu, insbesondere:

  • das Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Art. 15 DSGVO)
  • das Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Art. 16 DSGVO)
  • das Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DSGVO)
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 18 DSGVO)
  • das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 21 DSGVO).

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Sie haben nach Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Aufsichtsbehörde ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, Maternistraße 17, 01067 Dresden.

Die personenbezogenen Daten sollen nicht an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt werden.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich vorgeschrieben noch vertraglich vereinbart oder für einen Vertragsabschluss erforderlich.

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang