Veranstaltung Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Umwelt, Klima und Energie

Pillnitzer Gartentag 2026

  • Status Ankündigung
  • Termin 20.06.2026 10:00 Uhr
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Impressionen Pillnitzer Gartentag; Quelle: LfULG

Wie in jedem Jahr präsentiert das Grüne Forum Pillnitz die Versuchsflächen des LfULG mit einer Fülle an Obst-, Gemüse-, Beet- und Balkonpflanzen, Hochbeeten, Tafeltrauben, Blühwiesen, Grabbepflanzungen, Stauden und Ziergehölzen.

Die Schülerinnen und Schüler der Fachschule für Agrartechnik stellen ihre Jahresprojekte vor und veranstalten ein tolles Kinderprogramm.

Zu Themen der Pflanzengesundheit beraten die Sächsischen Pflanzendoktoren.

Junge Gärtnerinnen und Gärtner zeigen beim »Landschaftsgärtner-Cup Sachsen« ihr Können.

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Veranstaltungstermin
Samstag 20.06.2026 10:00 - 17:00 Uhr
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Themenschwerpunkt
Sonstige Veranstaltungen Gartenbau
Zielgruppe
Wissenschaft & Forschung, Verbände & Vereine, Presse, Bildungseinrichtungen, Familien, Verbraucher, Gärtner & Gartenbaubetriebe, Imker, Kleingärtner, Schüler & Studenten
Veranstaltungsort
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Insektenzentrum, Sächsische Gartenakademie
Lohmener Straße 10, 01326 Dresden

Kontakt

Kerstin Viehweger
Telefon: +49 351 2612 8413
E-Mail: Kerstin.Viehweger@lfulg.sachsen.de

Teilnahmebedingungen

Einwilligungserklärung für die Erstellung und Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen

Während der Veranstaltung werden Bild- und Tonaufnahmen gefertigt. Die Bildaufnahmen werden einzelne oder Gruppen von Teilnehmern zeigen, die nicht im Mittelpunkt des Bildes stehen. Medienvertreter, das LfULG sowie deren Kooperationspartner der Veranstaltung können die Aufnahmen zur Information der Öffentlichkeit publizieren. Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung auf www.sachsen.de, auf Social-Media-Kanälen der Sächsischen Staatsregierung (Facebook, Twitter, Instagram) und in Printmedien (Informationsbroschüren, Pressemitteilungen, Präsentationen). Jede teilnehmende Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen, die ihre Person betreffen, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist der vor Ort Bild- oder Tonaufnahmen fertigenden Person mitzuteilen.

Informationen

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