Veranstaltung Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Landwirtschaft

Biogas Betreiberqualifikation - Auffrischungsschulung nach TRAS 120 und TRGS 529

  • Status Ankündigung
  • Termin 26.11.2026 09:00 Uhr
  • Buchungsstatus 22 freie Plätze
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Biogasanlage Köllitsch, Quelle: LfULG

In der TRGS 529 (Technischen Regel für Gefahrstoffe) ist festgelegt, dass der Arbeitgeber (Biogasanlagenbetreiber) sicherzustellen hat, dass die für die Biogasanlage verantwortlichen Personen mindestens alle vier Jahre an einer Fortbildungsmaßnahme teilnehmen. Die TRAS 120 (Technische Regeln für Anlagensicherheit) schreibt die Auffrischung der Fachkunde der für den Biogasbetrieb verantwortlichen Personen ebenfalls vor. Diese Schulung erfüllt die Anforderungen der TRGS 529 und TRAS 120.

Inhalte:

  • Aktuelle rechtliche Entwicklungen
  • Gesundheitsgefahren, Gefährdungen, Gefährdungsbeurteilung
  • Brand-, Explosions- und Immissionsschutz
  • Sicherheitstechnik
  • Dokumentations- und Prüfpflichten

Kosten: 200,- €

Übersicht

Veranstaltungstermin
Donnerstag 26.11.2026 09:00 - 17:00 Uhr
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Themenschwerpunkt
Biogas
Zielgruppe
Unternehmen & Handel, Landwirte - Pflanzenbau, Landwirte - Tierhaltung
Veranstaltungsort
Lehr- und Versuchsgut Köllitsch, Seminarraum
Am Park 3, 04886 Arzberg
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Anmeldezeitraum
31.03.2026 - 22.11.2026 00:00 Uhr

Anmeldung

Die Teilnahme an der Veranstaltung kann im Zeitraum vom 31.03.2026 bis zum 22.11.2026 online gebucht werden.

Kontakt

Nadine Sewalsky
Telefon: +49 34222 46-2613
E-Mail: Nadine.Sewalsky@lfulg.sachsen.de

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Verantwortlicher:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Pillnitzer Platz 3, 01326 Dresden
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Das LfULG verarbeitet personenbezogene Daten zum Zweck der Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Abrechnung von beruflichen Aus- und Weiterbildungen im Bereich Agrarwirtschaft.

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Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben übermittelt das LfULG erforderlichenfalls personenbezogene Daten an andere öffentliche Stellen, z.B. an das Landesamt für Steuern und Finanzen zur Zahlungsabwicklung, sofern Kosten erhoben werden oder den Schulungsverbund Biogas, soweit es sich um eine Bildungsmaßnahme zur Biogaserzeugung handelt.

Innerhalb des LfULG erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu den personenbezogenen Daten, die mit deren Verarbeitung zu den oben beschriebenen Verarbeitungszwecken betraut sind.

Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung:
Personenbezogene Daten werden beim LfULG solange gespeichert, wie dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Nach Abschluss eines Vorgangs richtet sich die daran anschließende Aufbewahrungsfrist nach der Art des Vorgangs:

6 Jahre: Zahlungsbelege

10 Jahre: alle sonstigen Vorgänge

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Anschließend muss das LfULG die in seinem Bereich entstandenen Unterlagen, die eventuell Ihre Daten enthalten können, gemäß Archivrecht dem Sächsischen Staatsarchiv anbieten, das dann nach archivfachlichen Maßstäben darüber entscheidet, ob es diese Unterlagen übernimmt. Tut es das nicht, vernichtet das LfULG diese Unterlagen.

Ihre Rechte als betroffene Person:
Ihnen stehen die in den Artikeln 15 bis 18 und 20 bis 21 DSGVO genannten Rechte zu, insbesondere:

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  • das Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Art. 16 DSGVO)
  • das Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DSGVO)
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 18 DSGVO)
  • das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 21 DSGVO).

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