Veranstaltung Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Landwirtschaft

Sachkunde Ferkelbetäubung mit Isofluran (Erstschulung)

  • Status Ankündigung
  • Termin 03.11.2026 bis 04.11.2026
  • Buchungsstatus 30 freie Plätze
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Standort Köllitsch, Quelle: LfULG
  • Gesetzliche Vorgaben aus tierschutzrechtlicher und arzneimittelrechtlicher Sicht
  • Anatomie der Geschlechtsorgane bei männlichen Ferkeln und mögliche Anomalien
  • Physiologie des Herz-Kreislaufsystems und Parameter zur Feststellung der Narkosefähigkeit der Ferkel
  • Grundlagen der Schmerzausschaltung, Narkoseüberwachung und Wirkungsweise von Schmerzmitteln und Isofluran
  • Kastrationsfähigkeit, Durchführung der Ferkelkastration unter Isofluranbetäubung
  • Voruntersuchung/-behandlung-
  • Stressminderung-Nachsorge
  • Erkennen und Behandeln von Narkosezwischenfällen
  • Ordnungsgemäßer Umgang mit Tierarzneimitteln: Lagerung, Dosierung, bestimmungsgemäße Anwendung, Nebenwirkungen, Entsorgung
  • Hygienemanagement und Desinfektion
  • Arbeitsschutz, Aufbau, Bedienung, Lagerung, Reinigung und Wartung von Narkosegeräten
  • Demonstration der ordnungsgemäßen Ferkelkastration mithilfe von Isofluran                 
  • schriftliche Prüfung
  • mündliche Prüfungen nach Zeitplan

Übersicht

Veranstaltungstermin
Dienstag 03.11.2026 09:00 Uhr bis Mittwoch 04.11.2026 17:00 Uhr
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Themenschwerpunkt
Schwein
Zielgruppe
Wissenschaft & Forschung, Unternehmen & Handel, Landwirte - Tierhaltung
Veranstaltungsort
Lehr- und Versuchsgut Köllitsch, Lehrwerkstatt Technik der Innenwirtschaft (Geb. 55)
Am Park 3, 04886 Arzberg
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Anmeldezeitraum
08.06.2026 - 30.10.2026 00:00 Uhr

Anmeldung

Die Teilnahme an der Veranstaltung kann im Zeitraum vom 08.06.2026 bis zum 30.10.2026 online gebucht werden.

Kontakt

Nadine Sewalsky
Telefon: +49 34222 462622
E-Mail: Nadine.Sewalsky@lfulg.sachsen.de

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  • an die Landesdirektion Sachsen, soweit es sich um einen Sachkundelehrgang nach § 11 TierSchG handelt

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10 Jahre: alle sonstigen Vorgänge

Sämtliche Fristen beginnen mit Ablauf des Jahres, in welchem die Bearbeitung des jeweiligen Vorganges abgeschlossen worden ist.

Anschließend muss das LfULG die in seinem Bereich entstandenen Unterlagen, die eventuell Ihre Daten enthalten können, gemäß Archivrecht dem Sächsischen Staatsarchiv anbieten, das dann nach archivfachlichen Maßstäben darüber entscheidet, ob es diese Unterlagen übernimmt. Tut es das nicht, vernichtet das LfULG diese Unterlagen.

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  • das Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DSGVO)
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 18 DSGVO)
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