Veranstaltung Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Landwirtschaft

Sachkunde Kugelschuss auf der Weide

  • Status Kürzlich beendet
  • Termin 02.03.2026 bis 05.03.2026
  • Teilnehmer 21 Teilnehmer
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Standort Köllitsch, Quelle: LfULG

Wenn Sie einen Kugelschuss für Ihre Rinder oder Ihr Gatterwild auf der Weide planen, müssen Sie sachkundig sein.

Wer Tiere betreut, ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet, muss die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben. Diese Forderung wird in §4 der „Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung – TierSchlV“ erhoben.

Diese zu erlangende Sachkunde muss durch theoretische und praktische Prüfungen nachgewiesen und auf Antrag durch einen Sachkundenachweis belegt werden. Dabei sind die Kenntnisse spezifisch für jedes zulässige Betäubungs- und/oder Tötungsverfahren nachzuweisen.

Darüberhinaus muss eine waffenrechtliche Sachkunde nach §7 WaffG nachgewiesen werden. Inhaber eines gültigen Jagdscheines bzw. eines Jägerprüfungszeugnisses sind von der waffenrechtlichen Prüfung befreit. Die entsprechenden Nachweise einschließlich Personaldokument sind bei Lehrgangsbeginn vorzulegen.

Dieser Kurs vermittelt die erforderlichen Kenntnisse für Rinder und Gatterwild.

Übersicht

Veranstaltungstermin
Montag 02.03.2026 09:00 Uhr bis Donnerstag 05.03.2026 17:00 Uhr
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Themenschwerpunkt
Tierhaltung allgemein
Zielgruppe
Landwirte /-innen - Tierhaltung, Landwirte - Tierhaltung
Programm
Veranstaltungsflyer (Download *.pdf 803 KB)
Veranstaltungsort
Forum Grillensee
Ammelshainer Straße, 04683 Naunhof bei Grimma
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Anmeldezeitraum
05.02.2026 - 24.02.2026

Kontakt

Nadine Sewalsky
Telefon: +49 34222 462622
E-Mail: Nadine.Sewalsky@lfulg.sachsen.de

Datenschutzerklärung

 

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Verantwortlicher:
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Das LfULG verarbeitet personenbezogene Daten zum Zweck der Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Abrechnung von fachspezifischen Fortbildungen zur Haltung von Tieren und zur Zucht von Tieren.

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Die personenbezogenen Daten sollen folgenden natürlichen oder juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen offengelegt werden:
Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben übermittelt das LfULG erforderlichenfalls personenbezogene Daten an andere öffentliche Stellen, z.B.

  • an das Landesamt für Steuern und Finanzen zur Zahlungsabwicklung, sofern Kosten erhoben werden
  • an die Landesdirektion Sachsen, soweit es sich um einen Sachkundelehrgang nach § 11 TierSchG handelt

Innerhalb des LfULG erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu den personenbezogenen Daten, die mit deren Verarbeitung zu den oben beschriebenen Verarbeitungszwecken betraut sind.

Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung:
Personenbezogene Daten werden beim LfULG solange gespeichert, wie dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Nach Abschluss eines Vorgangs richtet sich die daran anschließende Aufbewahrungsfrist nach der Art des Vorgangs:

6 Jahre: Zahlungsbelege

10 Jahre: alle sonstigen Vorgänge

Sämtliche Fristen beginnen mit Ablauf des Jahres, in welchem die Bearbeitung des jeweiligen Vorganges abgeschlossen worden ist.

Anschließend muss das LfULG die in seinem Bereich entstandenen Unterlagen, die eventuell Ihre Daten enthalten können, gemäß Archivrecht dem Sächsischen Staatsarchiv anbieten, das dann nach archivfachlichen Maßstäben darüber entscheidet, ob es diese Unterlagen übernimmt. Tut es das nicht, vernichtet das LfULG diese Unterlagen.

Ihre Rechte als betroffene Person:
Ihnen stehen die in den Artikeln 15 bis 18 und 20 bis 21 DSGVO genannten Rechte zu, insbesondere:

  • das Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Art. 15 DSGVO)
  • das Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Art. 16 DSGVO)
  • das Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DSGVO)
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 18 DSGVO)
  • das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 21 DSGVO).

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