Umfrage Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Umwelt, Klima und Energie

Umfrage zum Spiel - Hochwasser in Ihrer Gemeinde

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.12.2023 bis -
  • Teilnehmer 4 Teilnehmer
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Seriuos Game - Hochwasser in Ihrer Gemeinde

Das Ausfüllen des Fragebogens dauert ca. 3-5 Min und hilft uns das Spiel noch realistischer und ansprechender zu gestalten sowie abzuschätzen wie gut es sich eignet um bestimmte Lerninhalte zum Thema Hochwasser zu vermitteln. Die Umfrage ist anonym. 

1. Zu Ihnen

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe

2. Allgemein

Wie hat Ihnen das Spiel gefallen? (in Schulnoten)
  • Pflichtangabe
Haben Sie das Spiel durchgespielt?
  • Pflichtangabe
Empfinden Sie das Serious Game als geeignetes Mittel, um Lernhalte zum Thema Hochwasser zu vermitteln?
  • Pflichtangabe

3. Optik und Sounds

Bitte bewerten Sie folgende Aussagen.
Die Optik des Spiels gefällt mir.
Die Optik passt zum Thema des Spiels.
Der Einsatz von Geräuschen hat das Spielgefühl unterstützt.
Das Spiel ließ sich gut steuern.
Die Grafiken waren gut lesbar.
  • Pflichtangabe

4. Spielverlauf

Bitte bewerten Sie folgende Aussagen.
Die Länge des Spiels ist angemessen.
Ich konnte dem Spielfluss intuitiv folgen.
Der Spielverlauf war realistisch.
Die Anweisungen waren verständlich formuliert.
  • Pflichtangabe
Falls Sie die Länge des Spiels umpassend fanden, empfanden Sie das Spiel als zu kurz oder zu lang?
Wurden Fachbegriffe genutzt, die Ihnen nicht klar waren.
  • Pflichtangabe

5. Darstellung der Warnprodukte

Haben Sie die dargestellten Warnprodukte wiedererkannt?
  • Pflichtangabe
Waren die Warnprodukte von Niederschlag und Abfluss einfach zu interpretieren?
  • Pflichtangabe
Haben Sie die Darstellung der Unsicherheit in der Grafik verstanden?
  • Pflichtangabe

6. Lerninhalte

Bitte bewerten Sie folgende Aussagen.
Das Spiel hat mein Interesse für das Thema Hochwasserschutz (weiter) geweckt.
Ich fühle mich durch das Spiel für die Gefaren durch Hochwasser sensibilisiert.
Das Spiel hat mich dazu angeregt mich weiter mit dem Thema Unsicherheiten in der Hochwasservorhersage zu beschäftigen.
Ich habe die Zuständigkeiten Anderer (Bürgermeister, Verwaltung, Feuerwehr) jetzt klarer vor Augen.
  • Pflichtangabe
Pflichtangabe

Kontaktperson

Anastassi Stefanova

Datenschutzerklärung

Verantwortlicher: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Besucheradresse: August-Böckstiegel-Straße 1, 01326 Dresden Pillnitz
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Telefon: 49 (351) 2612-0
E-Mail-Adresse: poststelle.lfulg@smekul.sachsen.de

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Ich willige ein, dass das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) meine personenbezogenen Daten (E-Mail, Name, Vorname, Anschrift, Organisation) zum Zweck der Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung (Bezeichnung der Veranstaltung) am Datum erhebt, speichert und verwendet.

Die Einwilligung ist freiwillig, ohne die Einwilligung ist eine Teilnahme an dieser Veranstaltung jedoch nicht möglich, da die Maßnahme ohne Erhebung dieser Daten beim Fördermittelgeber nicht abgerechnet werden kann. 

Aus einer Nichteinwilligung ergeben sich keine nachteiligen Folgen für mich. Meine Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt. Der Widerruf ist zu richten an das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Besucheradresse: August-Böckstiegel-Straße 1, 01326 Dresden Pillnitz, Postanschrift: Postfach 54 01 37, 01311 Dresden oder per E-Mail (Bearbeiter-Postfach).

Die zusätzliche untenstehende Information zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten habe ich zur Kenntnis genommen.

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  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung)

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Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

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