Bebauungsplan Stadt Lengenfeld Erneute Beteiligung

BBP Nr. 26 „Revitalisierung Industriebrache Kunststeinwerk durch Verlegung und Neubau Edeka-Markt mit Bäckerei-Café“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.09.2024 bis 16.09.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Lengenfeld

über die öffentliche Auslegung zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 26 „Revitalisierung Industriebrache Kunststeinwerk durch Verlegung und Neubau Edeka-Markt mit Bäckerei-Café“ Ortsteil Grün, Fassung 01.08.2024 sowie über dessen förmliche Veröffentlichung im Internet gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Lengenfeld stimmte in seiner öffentlichen Sitzung am 12.08.2024 dem 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 „Revitalisierung Industriebrache Kunststeinwerk durch Verlegung und Neubau Edeka-Markt mit Bäckerei-Café“ Ortsteil Grün, Fassung 01.08.2024, bestehend aus der Planzeichnung mit zeichnerischem Teil (M 1:1.000) und textlichem Teil zu. Die Begründung und ihre Anlagen wurden gebilligt. Der Stadtrat bestimmte ebenfalls die Durchführung der erneuten förmlichen Veröffentlichung im Internet und ergänzend die öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der von der Planung berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Beschlussnummer 100-2024).

Die durchgeführte Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach §7 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) hat keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergeben. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst weiterhin eine Gesamtfläche von ca. 11.310 m². Das Planverfahren wird daher im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2, 1. Alternative BauGB durchgeführt, da die zulässige Grundfläche des Bebauungsplans nach § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) weniger als 20.000 m² beträgt.


Da der § 13a Baugesetzbuch (BauGB) Anwendung findet, wird gemäß § 13 Abs. 3, Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2, Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Die Erstellung der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und das Monitoring nach § 4c BauGB sind entbehrlich.

Ziel und Zweck der Planung ist es, die alte Industriebrache des ehemaligen Kunststeinwerkes in der Grün – Polenzstraße 48a, unmittelbar an der Göltzsch gelegen, abzureißen und die gewonnene Freifläche mit dem Neubau eines Edeka-Marktes mit einer Verkaufsfläche von insgesamt 2.402 m² inklusive eines Bäckerei-Café zu gestalten. In Abstimmung mit dem Landratsamt Vogtlandkreis ist hierfür Baurecht zu erlangen und somit ein angebotsbezogener Bebauungsplan mit Ausweisung eines Sondergebiets Lebensmitteleinzelhandel erforderlich. Notwendige Gutachten zur verträglichen Einordnung in die städtebauliche Umgebung sowie die örtliche und außerörtliche Einzelhandelslandschaft liegen vor.

Weitere positive Auswirkungen, neben den städtebaulichen und nahversorgungsrelevanten werden für den Bereich Tourismus gesehen. Insbesondere können der Freizeitpark Plohn mit der langfristig geplanten Realisierung der Ferienhaussiedlung aber auch die Benutzer des Göltzschtalradweges sowie der Markt voneinander partizipieren.

Der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 26 „Revitalisierung Industriebrache Kunststeinwerk durch Verlegung und Neubau Edeka-Markt mit Bäckerei-Café“ Ortsteil Grün, des Büros Umweltplanung Zahn und Partner GbR, Am Dr. Dittes-Denkmal 1, 08485 Lengenfeld, bestehend aus dem 

Bebauungsplan mit zeichnerischem Teil (M 1:1.000) und textlichem Teil, Fassung 01.08.2024 und der Begründung vom 01.08.2024 inklusive der Anlagen werden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB verkürzt im Zeitraum vom

                                                   vom 02.09.2024 bis 16.09.2024

förmlich veröffentlicht und auf der Internetseite der Stadt Lengenfeld www.stadt-lengenfeld.de unter der Rubrik „Bürgerservice–Stadtentwicklung-Stadtplanung-Bauleitplanung“ eingestellt sowie über das Zentrale Landesportal www.buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Zusätzlich zur förmlichen Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen zum 2. Entwurf als andere leicht zu erreichende Möglichkeit zur Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit

                                                   vom 02.09.2024 bis 16.09.2024

in der Stadtverwaltung Lengenfeld, Zimmer 306, Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld während der Dienstzeiten:     

                          Montag                     9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                          Dienstag                   9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

                          Donnerstag               9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr

                          Freitag                      9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Grundzüge der Planung werden mit den Änderungen und Ergänzungen nicht berührt. Während der Dauer dieser verkürzten Veröffentlichungs- und ergänzenden Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen mit Bedenken, Hinweisen und Anregungen nur zu den in den Planunterlagen gekennzeichneten geänderten oder ergänzten Teilen zum 2. Entwurf abgegeben werden.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an bauamt@stadt-lengenfeld.de oder über das Zentrale Landesportal unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de erfolgen.

Bei Bedarf können auch Stellungnahmen auf anderem Weg, also schriftlich oder während der vorgenannten Dienststunden mündlich zur Niederschrift in der Stadt Lengenfeld, Zimmer 306, Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld abgegeben werden.

Nicht fristgerecht bis zum Ende der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 3 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Da mit der Änderung des Entwurfes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die Öffentlichkeit sowie die von der Änderung betroffenen berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschränkt, die zeitgleich zur erneuten förmlichen Beteiligung durchgeführt wird. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB angemessen auf die oben benannte Dauer der Auslegung verkürzt.

Datenschutz:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Lengenfeld in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Lengenfeld, den 14.08.2024                         
 

                                                                                     Dienstsiegel
Volker Bachmann

Bürgermeister                                    

Kontakt

Stadt Lengenfeld

Bauamt

Frau Ullrich

Hauptstraße 1

08485 Lengenfeld

Tel.: 037606 305-42

Fax: 037606 305-46

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO)

Auf Grundlage der Artikel 13 und14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die wesentlichen Inhalte der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bauleitplanverfahren.

 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Stadt Lengenfeld

vertreten durch den Bürgermeister Volker Bachmann

Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld

Tel.: 037606 305-0

E-Mail: info@stadt-lengenfeld.de

2. Beauftragter für den Datenschutz:

Stadt Lengenfeld

Herr Thomas Grenzendörfer

Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld

E-Mail: info@stadt-lengenfeld.de

3. Stelle der Datenverarbeitung

Stadtverwaltung Lengenfeld

Bauamt

Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld

Tel. 037606 305-40

E-Mail: bauamt@stadt-lengenfeld.de

4. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 26 „Revitalisierung Industriebrache Kunststeinwerk durch Verlegung und Neubau Edeka-Markt mit Bäckerei-Café“ Ortsteil Grün.

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4c BauGB).

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

5. Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentli­chen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 4 Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB), insbesondere § 3 BauGB.

6. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

 7. Empfänger von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • Stadt-, Stadtteil- und Ortschaftsräte zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
  • höheren Verwaltungsbehörden im Rahmen der Genehmigung nach § 10 BauGB oder zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen
  • Dritten, die im Auftrag der Stadtverwaltung in das Planverfahren einbezogen sind

8. Dauer der Speicherung

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Aufbewahrung der Verfahrensakten der Bauleitpläne.

Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden Ihre personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.

Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

9. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO die Rechte:

  1. Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).
  2. Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
    (Artikel 16 DSGVO).
  3. Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.
  4. Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 Bst. b, c und d DSGVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
  5. Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).
  6. Widerrufsrecht: Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Einwilligung betroffener Personen, Artikel 6 Abs. 1 Bst. a) DSGVO, können die betroffenen Personen diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Stadt Lengenfeld widerrufen (Artikel 7 Abs. 3 DSGVO). Sie können den Widerruf postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Lengenfeld übermitteln.
  7. Beschwerderecht: Sie haben ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, Artikel 77 DSGVO. Eine derartige Beschwerde können Sie beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten als zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen.

Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postanschrift:                Hausanschrift:

Postfach 11 01 32          Devrientstraße 5

01330 Dresden              01067 Dresden

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: www.datenschutz.sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Anlagen 1-9
  • Anlage 10 - Baugrund
  • Anlagen 11-22

Informationen

Übersicht
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