Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg hat in seiner Sitzung am 12.05.2026 mit Beschluss Nr. 27/2026 die Ergänzungssatzung „Borlas, Hauptstraße 25/25a“ in der Fassung vom 14.04.2026, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung inklusive Artenschutzrechtlich Beurteilung gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung „Borlas, Hauptstraße 25/25a“ umfasst die Flurstücke 56/15, 56/16, 56/17 sowie Teile der Flurstücke 56/19 und 56/21 der Gemarkung Borlas.
Die Plangebietsgrenzen können der Anlage 1 entnommen werden.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Borlas, Hauptstraße 25/25a“ in der Fassung vom 14.04.2026 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 15.06.2026 bis einschließlich 17.07.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Klingenberg unter www.gemeinde-klingenberg.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung „Borlas, Hauptstraße 25/25a“ in der Gemeindeverwaltung Klingenberg, Höckendorf, Schulweg 1, 01774 Klingenberg während folgender Zeiten
Montag 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der Ergänzungssatzung „Borlas, Hauptstraße 25/25a“ abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an post@gemeinde-klingenberg.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Klingenberg, Höckendorf, Schulweg 1, 01774 Klingenberg vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zur Ergänzungssatzung „Borlas, Hauptstraße 25/25a“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Klingenberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Klingenberg, den 13.05.2026
Torsten Schreckenbach Bürgermeister
Stefan Lippert