Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg hat in seiner Sitzung am 17.06.2025 mit Beschluss Nr. 51/25 die Ergänzungssatzung „Ruppendorf, Paulsdorfer Straße“ aufgestellt. Mit Beschluss Nr. 52/25 wurde die Ergänzungssatzung „Ruppendorf, Paulsdorfer Straße“ in der Fassung vom 12.05.2025, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung inklusive Artenschutzrechtlich Beurteilung gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung „Ruppendorf, Paulsdorfer Straße“ umfasst einen Teil des Flurstücks 30 der Gemarkung Ruppendorf.
Die Plangebietsgrenzen können der Anlage 1 entnommen werden.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Ruppendorf, Paulsdorfer Straße“ in der Fassung vom 12.05.2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 14.07.2025 bis einschließlich 22.08.2025
auf der Internetseite der Gemeinde Klingenberg unter www.gemeinde-klingenberg.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung „Ruppendorf, Paulsdorfer Straße“ in der Gemeindeverwaltung Klingenberg, Höckendorf, Schulweg 1, 01774 Klingenberg während folgender Zeiten
Montag 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der Ergänzungssatzung „Ruppendorf, Paulsdorfer Straße“ abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an post@gemeinde-klingenberg.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Klingenberg, Höckendorf, Schulweg 1, 01774 Klingenberg vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zur Ergänzungssatzung „Ruppendorf, Paulsdorfer Straße“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Klingenberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Klingenberg, den 18.06.2025
Torsten Schreckenbach
Bürgermeister
Herr Lippert