Bebauungsplan Gemeinde Klingenberg Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan „Wohngebiet Kirchweg“ OT Höckendorf

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 10.04.2025 bis 16.05.2025
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg hat in öffentlicher Sitzung am 11.02.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kirchweg“ OT Höckendorf gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Planungsziel ist die Schaffung von Wohnbauflächen für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. Doppelhäuser sowie Mehrfamilienhäuser.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den südlichen Teil des Flurstücks 725/4 und einen Teil des Straßenflurstücks 942 (Kirchweg) Gemarkung Höckendorf mit einer Gesamtfläche von ca. 2,6 ha.

Weiterhin hat der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg am 11.02.2025 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des o.g. Bebauungsplans in der Fassung vom 10.12.2024 gebilligt und zur Auslegung für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Daneben wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage des gebilligten Vorentwurfs durchgeführt.

In Anwendung von § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kirchweg“ OT Höckendorf in der Fassung vom 10.12.2024, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C), im Zeitraum vom

vom 10.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025

in der Gemeindeverwaltung Klingenberg, Höckendorf, Schulweg 1, 01774 Klingenberg zu jedermanns Einsicht während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:

Montag                        9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag                      9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag                  9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag                         9:00 - 12:00 Uhr

In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich an die o.g. Adresse, per E-Mail an post@gemeinde-klingenberg.de oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Klingenberg vorzubringen.

Gleichzeitig sind die Planunterlagen auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Gemeinde Klingenberg www.gemeinde-klingenberg.de innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Torsten Schreckenbach                                          Klingenberg, 12.03.2025

Bürgermeister

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