Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 und der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Klingenberg in seiner Sitzung am 12.06.2024 den Entwurf des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Klingenberg, bestehend aus der Gemeinde Klingenberg und der Gemeinde Hartmanndorf-Reichenau, in der Fassung vom 15.05.2024 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Klingenberg in der Fassung vom 15.05.2024 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung, thematischen Karten und Anlagen sowie den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Gemeinde Klingenberg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 17.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024
auf der Internetseite der Gemeinde Klingenberg www.gemeinde-klingenberg.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Klingenberg und der Abgestimmten Fassung des Landschaftsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Klingenberg in der Gemeindeverwaltung Klingenberg, Höckendorf, Schulweg 1, 01774 Klingenberg zu den Dienstzeiten:
Montag 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Klingenberg abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an post@gemeinde-klingenberg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Klingenberg vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Abgestimmte Fassung des Landschaftsplans der Verwaltungsgemeinschaft Klingenberg
Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung erfolgt die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen im Landschaftsplan.
- Umweltbericht zum Flächennutzungsplan
Dem Umweltbericht zum Entwurf des Flächennutzungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter entnommen werden. Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisungen.
- Strategische Umweltprüfung zum Landschaftsplan
Mit der Strategischen Umweltprüfung (SUP) soll ein hohes Umweltschutzniveau sichergestellt werden indem erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt ermittelt, beschrieben und bewertet werden und das Ergebnis im Prozess der Erarbeitung und bei der Entscheidung über den Plan berücksichtigt wird.
- Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zu folgenden Themen aus:
Torsten Schreckenbach Klingenberg, 18.06.2024
Bürgermeister
Herr Lippert