Bebauungsplan Stadt Kamenz Öffentliche Auslegung

7. Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet "Am Ochsenberg"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 14.10.2024 bis 12.11.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Kamenz hat am 02.10.2024 in seiner öffentlichen Beratung mit Beschluss Nr. SR/BV/3979/2024 die Einleitung des Änderungsverfahrens zum  Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Ochsenberg“ beschlossen.

Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist die Erhöhung der Grundflächenzahl im Geltungsbereich, um für das ansässige Unternehmen Accumotive GmbH & Co. KG die Voraussetzungen zu schaffen, ihren Standort in Kamenz zukunftsfähig zu erweitern, ohne Neuversiegelungen auf bisher unversiegelten Flächen vorzunehmen.

Durch die Planänderung werden die Grundzüge der ursprünglichen Planung nicht berührt. Daher kommt das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB zur Anwendung. Bei der Verfahrensdurchführung wird auf die Erstellung eines Umweltberichts, mit einer qualifizierten Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung verzichtet. Auch wird keine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchgeführt.

Nachfolgend benannt die betroffenen Flurstücke der Gemarkung Bernbruch:

311/39; TF v. 311/51; 311/52; 311/55; 311/56; 311/62; 311/65; 311/70; 311/71; 311/72; 311/74; 311/75; 311/76; 311/77; 311/83; T.v. 311/84; 324/10; 324/11; 324/12; 373/7; 373/8; 373/9; 382/5; 382/9; 390/16; T.v. 390/14; T.v. 399/8; 311/85; 311/86; 311/66; 311/73; 390/17; 311/68; 311/67; 311/102; 311/103

Der Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Am Ochsenberg“ mit Begründung liegt nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

vom 14.10.2024 bis einschließlich 12.11.2024

im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Kamenz unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kamenz/beteiligung/themen sowie unter www.geoportal-kamenz.de digital zur Einsichtnahme bereit.

Darüber hinaus können die Unterlagen im Rathaus der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz im Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen, Sachgebiet Stadtplanung, 2. OG während der geltenden Öffnungszeiten

montags und freitags                   9.00 bis 12.00 Uhr

dienstags                                    9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

donnerstags                                9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an stadtplanung@stadt.kamenz.de übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Kamenz abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 5 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Roland Dantz

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Kamenz

Dezernat II

Stadtentwicklung und Bauwesen

Annett Richter

Markt 1

01917 Kamenz

Tel.: 03578 379-229

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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