Bebauungsplan Stadt Kamenz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Güterbahnhofstraße, Teilbereich ehemalige Kamenzer Maschinenfabrik"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 27.04.2026 bis 28.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Kamenz hat am 25.03.2026 in seiner öffentlichen Beratung mit Beschluss Nr. SR/BV/4282/2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Güterbahnhofstraße, Teilbereich ehemalige Kamenzer Maschinenfabrik“ gebilligt und zur Offenlage freigegeben.

Ziel des Verfahrens ist es, die städtebauliche Ordnung in diesem Bereich herzustellen und im Gebiet der ehemaligen Kamenzer Maschinenfabrik die Rahmenbedingungen für eine Wohnbebauung zu schaffen.

Nachfolgend benannt die betroffenen Flurstücke der Gemarkung Kamenz:

T.v. 2075; T.v. 2075/1; 2075/2; 2081/3; 2082/2; 2082/3; 2082/4; 2082/7; 2083/2; 2084/2; 2085/1; 2085/4; 2086/2; 2087/5; 2091/1; 2092/4; 2092/6; 2093/3; 2094/6; T.v. 429/41; 2082/3

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Güterbahnhofstraße, Teilbereich ehemalige Kamenzer Maschinenfabrik“ mit Begründung und wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegt nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

vom 27.04.2026 bis einschließlich 28.05.2026

im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Kamenz unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kamenz/beteiligung/themen sowie unter www.geoportal-kamenz.de digital zur Einsichtnahme bereit.

Folgende umweltbezogene Informationen werden ausgelegt:

  • Umweltbericht mit Aussagen zu Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft/Klima, Fläche, Arten und Biotope, Nutzungsstruktur, Mensch, Landschafts- bzw. Siedlungsbild, Kulturgüter
  • Lageplan zur Biotopkartierung
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Detektorerfassungen zur Prüfung auf Wochenstubenquartiere im Sommer 2025
  • Präsentation zur Abfall- und Altlastenerkundung
  • Schalltechnische Untersuchung
  • Wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange

Darüber hinaus können die Unterlagen im Rathaus der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz im Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen, Sachgebiet Stadtplanung, 2. OG während der geltenden Öffnungszeiten

montags und freitags                   9.00 bis 12.00 Uhr

dienstags                                    9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

donnerstags                                9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an stadtplanung@stadt.kamenz.de übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Kamenz abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 5 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Michael Preuß

Oberbürgermeister

Kontakt

Stadtverwaltung Kamenz

Dezernat II

Stadtentwicklung und Bauwesen

Annett Richter

Markt 1

01917 Kamenz

Tel.: 03578 379-229

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