Bekanntmachung
Dem Landratsamt Bautzen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Großen Kreisstadt Kamenz für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Bescheid vom 28.09.2022 (AZ: 15.3-092.12:21/22-Km) festgestellt, dass die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 keine genehmigungspflichtigen Teile enthält. Der Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 wurde nicht beanstandet.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 liegt in der Zeit vom 19.10.2022 bis einschließlich 28.10.2022 bei der Stadtverwaltung Kamenz, SG Finanzen, Rathaus, Zimmer 1.23, Markt 1, 01917 Kamenz während folgender Zeiten:
montags - freitags 9.00 – 12.00 Uhr zusätzlich
dienstags 13.00 – 18.00 Uhr
mittwochs 9.00 – 12.00 Uhr
und unter www.kamenz.de
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ausgefertigt: Kamenz, den 11.10.2022 Roland Dantz
Oberbürgermeister
Frau Dr. Koch