Bebauungsplan Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb. Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „Gewerbegebiet am Mühlweg“ in Pfaffenhain

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 11.12.2024 bis 24.01.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnsdorf hat in seiner Sitzung am 25.11.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Mühlweg“ in Pfaffenhain“ gebilligt und die Veröffent-lichung im Internet als „Amtlicher Anzeiger“ sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Jahnsdorf, die Begründung mit Umweltbericht (Stand Oktober 2024) und die nach Einschätzung der Gemeinde bereits vorliegende umwelt-bezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

11.12.2024 bis 24.01.2025

auf der Internetseite der Gemeinde:

www.jahnsdorf-erzgeb.de/bekanntmachungen

sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen:

www.buergerbeteiligung.sachsen.de

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Jahnsdorf, Poststraße 1, 09387 Jahnsdorf zu folgenden Zeiten:

Montag           8:00 bis 12:00 Uhr      13:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag         8:00 bis 12:00 Uhr      13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch         8:00 bis 12:00 Uhr      13:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag     8:00 bis 12:00 Uhr      13:00 bis 15:30 Uhr

Freitag            8:00 bis 12:00 Uhr.

zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt. Zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeits-beteiligung kann eine vorherige Terminvereinbarung unter 0371 – 2718224 erfolgen. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.

In der Zeit vom 24.12.2024 bis 01.01.2025 bleibt das Rathaus geschlossen. In dieser Zeit ist keine Einsichtnahme möglich.

Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor:

Fachgutachten:

Artenschutzgutachten inkl. Kartierungen 2024 für das Vorhaben: „Bebauungsplan Gewerbegebiet am Mühlweg (Landkreis Erzgebirge)“ (igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR) (14.08.2024)

Ermittlung der Untergrunddurchlässigkeit, Prüfung der Möglichkeiten zur technischen Versickerung (11.09.2024)

Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit:

Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

  • Hinweis auf die Gehölzstrukturen mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse (Planungsverband Region Chemnitz, 10.04.2024).
  • Hinweise zur geplanten Anlage einer extensiven Wiese (Landratsamt Erzgebirgskreis, 18.04.2024)
  • Hinweise zu den Risiken und Auswirkungen von Lichtverschmutzung durch die Beleuchtung; Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes; insektenschonende Beleuchtung (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND, 15.04.2024; Landesverband Sächsischer Heimatschutz e.V., 18.04.2024)

Schutzgut Boden / Fläche

  • Hinweise zur natürlichen Radioaktivität und zur geologisch-hydrogeologischen Situation (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 17.04.2024)

Schutzgut Wasser

  • Nachweis einer gesicherten Abwasserentsorgung ; Nachweis der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes durch Sickertests; schadlose Verbringung des Niederschlagwassers (Landratsamt Erzgebirgskreis, 18.04.2024; Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge ZWW, 13.03.2024; Bürgerin, 15.04.2024)

Schutzgut Mensch /Gesundheit, Immissionsschutz

  • Beurteilung der immissionsschutzrechtlichen Belange (Landratsamt Erzgebirgskreis, 18.04.2024)
  • Hinweise zu Immissionsbelastungen (Lärm, Schmutz, Abgase) insbesondere während der Bauphase; Verschlechterung der Wohnqualität (Bürgerin, 15.04.2024)

Diese umweltrelevanten Informationen wurden geprüft und sind ggf. in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes eingeflossen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sind elektronisch an die Mailadresse h.tabbert@jahnsdorf-erzgeb.de zu übermitteln; bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist
(§ 3 Abs. 2 BauGB).

Jahnsdorf, den 26.11.2024

Spindler

Bürgermeister                                                                                               Siegel

Kontaktperson

Heike Tabbert

Sachbereich Bau

Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb.

Poststr. 1

09387 Jahnsdorf/Erzgeb.

Tel.:      0371/ 27 18 224

E-Mail:  h.tabbert@jahnsdorf-erzgeb.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bebauungsplan
  • Umweltbezogene Stellungnahmen 2
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen 1
  • Sickerversuche
  • Artenschutzrechtliches Gutachten

Informationen

Übersicht
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