Bebauungsplan Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb. Öffentliche Auslegung

Ortsübliche Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Sondergebiet „Agri-PV Am Hang“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.09.2024 bis 14.10.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Sondergebiet „Agri-PV Am Hang“ der Gemeinde Jahnsdorf (Stand Juli 2024)

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnsdorf hat in seiner Sitzung am 26.08.2024 den Entwurf des Bebauungsplans Sondergebiet „Agri-PV Am Hang“ gebilligt und die Veröffentlichung im Internet als „Amtlicher Anzeiger“ sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Jahnsdorf, die Begründung mit Umweltbericht (Stand Juli 2024) und die nach Einschätzung der Gemeinde bereits vorliegende umwelt-bezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

11.09.2024 bis 14.10.2024

auf der Internetseite der Gemeinde:

www.jahnsdorf-erzgeb.de/bekanntmachungen

sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen:

www.buergerbeteiligung.sachsen.de

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Jahnsdorf, Poststraße 1, 09387 Jahnsdorf zu folgenden Zeiten:

Montag           8:00 bis 12:00 Uhr      13:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag         8:00 bis 12:00 Uhr      13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch         8:00 bis 12:00 Uhr      13:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag     8:00 bis 12:00 Uhr      13:00 bis 15:30 Uhr

Freitag            8:00 bis 12:00 Uhr.

zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt. Zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeits-beteiligung kann eine vorherige Terminvereinbarung unter 0371 – 2718224 erfolgen. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.

Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor:

Fachgutachten:

Artenschutzgutachten inkl. Kartierungen 2024 für das Vorhaben: „Agri-PV Am Hang“ (Jahnsdorf, Erzgebirgskreis), igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR (06/2024)

Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit:

Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Wald

  • Lage im Kaltluftentstehungsgebiet (Landesdirektion Chemnitz, 08.05.2024).
  • Dem Umfang der Kartierung (Artenschutz) / dem Ergebnis der Bilanzierung (Eingriffs-regelung) wird zugestimmt; Hinweise zu den Ausgleichsmaßnahmen (Landratsamt Erzgebirgskreis, 24.05.2024).
  • Hinweise zur Einfriedung / Barrierewirkung für Tierarten; wildtierfreundlicher Ausbau der Solarenergie (Landesjagdverband Sachsen e.V., 14.05.2024)

Schutzgut Boden / Fläche

  • Empfehlung einer Bodenkundlichen Baubegleitung gemäß DIN 19639 (Landratsamt Erzgebirgskreis, 24.05.2024).
  • Hinweise zur allgemeinen geologisch-hydrogeologischen Situation innerhalb des Plan-gebietes (Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 16.05.2024)

Schutzgut Wasser

  • Empfehlungen zur Versickerung des Niederschlagswassers; Vermeidungsmaßnahmen Grundwasserschutz (Landratsamt Erzgebirgskreis, 24.05.2024).

Schutzgut Mensch /Gesundheit, Immissionsschutz

  • Verweis auf die „Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Licht-immissionen“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) (Landratsamt Erzgebirgskreis, 24.05.2024).

Diese umweltrelevanten Informationen wurden geprüft und sind ggf. in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes eingeflossen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sind elektronisch an die Mailadresse h.tabbert@jahnsdorf-erzgeb.de zu übermitteln; bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist
(§ 3 Abs. 2 BauGB).

Jahnsdorf, den 27.08.2024

Spindler

Bürgermeister

Kontaktperson

Heike Tabbert

Sachbereich Bau

Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb.

Poststr. 1

09387 Jahnsdorf/Erzgeb.

Tel.:      0371/ 27 18 224

Fax.:     0371/ 27 18 222

E-Mail:  h.tabbert@jahnsdorf-erzgeb.de

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