Bebauungsplan Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb. Frühzeitige Beteiligung

Ortsübliche Bekanntmachung Vorentwurf des Bebauungsplans Sondergebiet „Agri-PV Am Hang“ in Jahnsdorf

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 05.04.2024 bis 17.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Vorentwurf des Bebauungsplans Sondergebiet „Agri-PV Am Hang“ in Jahnsdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnsdorf hat in seiner Sitzung am 04.03.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans Sondergebiet „Agri-PV Am Hang“ gebilligt und die Durchführung der früh-zeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungs-plans der Gemeinde Jahnsdorf, bestehend aus Planzeichnung mit Festsetzungen, der Begründung und Umweltbericht mit Stand Februar 2024 in der Zeit vom

12.04.2024 bis 17.05.2024

auf der Internetseite der Gemeinde (www.jahnsdorf-erzgeb.de®Bekanntmachungen) sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Jahnsdorf, Poststraße 1, 09387 Jahnsdorf zu folgenden Zeiten:

Montag           8:00 bis 12:00 Uhr      13:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag         8:00 bis 12:00 Uhr      13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch         8:00 bis 12:00 Uhr      13:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag     8:00 bis 12:00 Uhr      13:00 bis 15:30 Uhr

Freitag            8:00 bis 12:00 Uhr.

zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.

Zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung kann eine vorherige Terminvereinbarung unter 0371 – 2718224 erfolgen. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sind elektronisch an die Mailadresse: h.tabbert@jahnsdorf-erzgeb.de zu übermitteln; bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist

(§ 4a Abs. 3 BauGB).

Jahnsdorf, den 14.03.2024

Spindler

Bürgermeister

Kontaktperson

Heike Tabbert

Sachbereich Bau

Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb.

Poststr. 1

09387 Jahnsdorf/Erzgeb.

Tel.:      0371/ 27 18 224

Gegenstände

Übersicht
  • Vorentwurf
  • Begründung Vorentwurf

Informationen

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