Das Verfahren wird nach § 12 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB (vereinfachtes Verfah- ren) geführt. Demnach wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbe-zogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Der 2. Entwurf der Satzung zur Teilaufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Wohngebiet Jahnsdorf Süd/Ost“ mit Begründung in der Fassung von September 2020 liegt in der Zeit vom 19.10.2020 bis 19.11.2020 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus im Rathaus der Gemeinde Jahnsdorf / Erzgeb., Poststraße 1, 09387 Jahnsdorf (Zimmer 11) während der Dienstzeiten, und zwar
Montag 8:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 15:00 Uhr Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 15:00 Uhr Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 15:30 Uhr Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich auf die Internetseite der Gemeinde Jahnsdorf und auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) eingestellt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Jahnsdorf / Erzgeb., Poststraße 1, 09387 Jahnsdorf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung zum Vorhaben- und Erschließungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Gemeinde prüft die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit.
Jahnsdorf, den 29.09.2020
Frau Mandy Kamprad Poststraße 1 09387 Jahnsdorf/Erzgeb.
Tel.: 0371/2718225