Bebauungsplan Gemeinde Haselbachtal Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "2. Änderung - Betriebserweiterung Edelstahl-Laser-Technik GmbH"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.01.2023 bis 28.02.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Haselbachtal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21. Dezember 2022 unter Beschluss 39/XII/2022 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „2. Änderung - Betriebserweiterung Edelstahl-Laser-Technik GmbH“ im Ortsteil Häslich in der Fassung vom 18. November 2022 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Wege einer öffentlichen Auslegung beschlossen.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen jeweils in der Fassung des Vorentwurfes vom 18. November 2022 verfügbar:

  • Umweltbericht
  • Textteil zur Grünordnung
  • Artenschutzfachbeitrag

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „2. Änderung - Betriebserweiterung Edelstahl-Laser-Technik GmbH“ und die vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit vom 17. Januar 2023 bis zum 28. Februar 2023 in der Gemeindeverwaltung Haselbachtal (Schulstraße 7A, 01920 Haselbachtal) während der Dienstzeiten zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit ausgelegt.

Dienstzeiten sind:

Montag 9.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag 9.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 15.30 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können bis zum 28. Februar 2023 mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haselbachtal (Schulstraße 7A, 01920 Haselbachtal) abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 4a Absatz 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Sätze 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Entsprechend § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag gemäß § 47 VwGO unzulässig ist, soweit der Antragsteller nur Einwendungen geltend macht, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Haselbachtal, 9. Januar 2023

Tobias Liebschner

Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Tobias Liebschner
E-Mail: t.liebschner@haselbachtal.de

Gegenstände

Übersicht
  • Übersichtsplan
  • Planzeichnung
  • textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Textteil zur Grünordnung
  • Artenschutzfachbeitrag (Anlage)
  • Artenschutzfachbeitrag

Informationen

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