Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Außenbereichssatzung „Gersdorf-West“
Der Gemeinderat von Haselbachtal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15. Juni 2022 den Entwurf der Außenbereichssatzung „Gersdorf-West“ in der Fassung vom 31. Mai 2022 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Gersdorf-West“ in der Fassung vom 31. Mai 2022 wird einschließlich Begründung gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB für jedermanns Einsicht im Zeitraum 12. Juli bis einschließlich 19. August 2022 in der Gemeindeverwaltung Haselbachtal (Schulstraße 7A, 01920 Haselbachtal) während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
Dienstzeiten sind:
Montag 9.00 bis 15.30 Uhr Dienstag 9.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 bis 15.30 Uhr Donnerstag 9.00 bis 15.30 Uhr Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haselbachtal vorgebracht werden.
Zusätzlich sind die Planunterlagen zur allgemeinen Information in der Internetpräsentation der Gemeinde Haselbachtal unter www.haselbachtal.com/bauleitplanung und im zentralen Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/haselbachtal/beteiligung/themen/1030284 einsehbar.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung zur Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben.
Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4 Absatz 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Herr Tobias Liebschner
eMail: t.liebschner@haselbachtal.de