Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Haselbachtal Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung "Reichenbacher Straße" im Ortsteil Häslich

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.06.2020 bis 10.07.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB der Ergänzungssatzung „Reichenbacher Straße“ im Ortsteil Häslich einschließlich textlicher Begründung jeweils in der Fassung vom 5. Mai 2020

Der Gemeinderat der Gemeinde Haselbachtal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Mai 2020 unter Beschluss 10/V/2020 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Reichenbacher Straße“ im Ortsteil Häslich einschließlich textlicher Begründung jeweils in der Fassung vom 5. Mai 2020 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Es sind folgende Arten umweltbezogene Informationen verfügbar:

  • Stellungnahme des LRA Bautzen
  • Stellungnahme des LfULG

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Reichenbacher Straße“ im Ortsteil Häslich einschließlich textlicher Begründung jeweils in der Fassung vom 5. Mai 2020 und die vorliegenden Stellungnahme des LRA Bautzen sowie des LfULG werden gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 8. Juni bis zum 10. Juli 2020 in der Gemeindeverwaltung Haselbachtal (Schulstraße 7A, 01920 Haselbachtal) während der Dienstzeiten zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit ausgelegt.

Dienstzeiten sind:

   Montag                      9.00 bis 15.30 Uhr
   Dienstag                    9.00 bis 18.00 Uhr
   Mittwoch                    9.00 bis 15.30 Uhr
   Donnerstag               9.00 bis 15.30 Uhr
   Freitag                      9.00 bis 12.00 Uhr

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Reichenbacher Straße“ im Ortsteil Häslich, bestehend aus den Planzeichnungen und der textlichen Begründung sowie die Stellungnahme des LRA Bautzen und des LfLUG können auch im Beteiligungsportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/haselbachtal/startseite eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können bis zum 10. Juli 2020 schriftlich, mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haselbachtal (Schulstraße 7A, 01920 Haselbachtal) oder im Beteiligungsportal abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 4a Absatz 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Sätze 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Entsprechend § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag gemäß § 47 VwGO unzulässig ist, soweit der Antragsteller nur Einwendungen geltend macht, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Haselbachtal, 8. Juni 2020

Margit Boden
Bürgermeisterin

Kontaktperson

Herr Tobias Liebschner
E-Mail: t.liebschner@haselbachtal.de

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