Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB des Bebauungsplanes „Neue Siedlung“ einschließlich textlicher Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 28. Oktober 2019
Der Gemeinderat der Gemeinde Haselbachtal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. Dezember 2019 unter Beschluss 42/XII/2019 den Entwurf des Bebauungsplanes „Neue Siedlung“ im Ortsteil Gersdorf einschließlich textlicher Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 28. Oktober 2019 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Es wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt. Es sind folgende Arten umweltbezogene Informationen verfügbar:
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Neue Siedlung“ im Ortsteil Gersdorf einschließlich textlicher Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 28. Oktober 2019 und die vorliegende Stellungnahme des LRA Bautzen werden gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 27. Januar bis zum 29. Februar 2020 in der Gemeindeverwaltung Haselbachtal (Schulstraße 7A, 01920 Haselbachtal) während der Dienstzeiten zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit ausgelegt.
Dienstzeiten sind:
Montag 9.00 bis 15.30 Uhr Dienstag 9.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 bis 15.30 Uhr Donnerstag 9.00 bis 15.30 Uhr Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gersdorfer Weg“, bestehend aus den Planzeichnungen, der textlichen Begründung und dem Umweltbericht sowie die Stellungnahme des LRA Bautzen können auch im Beteiligungsportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/haselbachtal/startseite eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können bis zum 29. Februar 2020 schriftlich, mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haselbachtal (Schulstraße 7A, 01920 Haselbachtal) oder im Beteiligungsportal abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 4a Absatz 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Sätze 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Entsprechend § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag gemäß § 47 VwGO unzulässig ist, soweit der Antragsteller nur Einwendungen geltend macht, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Haselbachtal, 13. Januar 2020
Margit Boden
Bürgermeisterin
Herr Tobias Liebschner E-Mail: t.liebschner@haselbachtal.de Telefon: 03578 / 3093615 Telefax: 03578 / 3093619