Bebauungsplan Stadt Hartha Erneute Beteiligung

Wiederholung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Steina"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.11.2022 bis 12.12.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Hartha hat am 07. Juli 2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Steina“ in der Fassung 05/2022 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durch öffentliche Auslegung des Entwurfs für die Dauer eines Monats sowie die Einholung der Stellungnahmen von der Planung berührter Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die bereits vom 15.08.2022 bis 16.09.2022 durchgeführte öffentliche Auslegung muss aufgrund eines Verfahrensfehlers wiederholt werden, die umweltrelevanten Stellungnahmen haben nicht mit ausgelegen und in der öffentlichen Bekanntmachung waren diese Stellungnahmen sowie die verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen nicht benannt.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Steina“, bestehend aus Teil A – Planzeichnung, Teil B – Text und der Begründung mit dem Umweltbericht mit insgesamt 6 Anlagen:

  • Anlage 1 Bestandserfassung
  • Anlage 2 Erschließungsplanung
  • Anlage 3 Schallimmissionsprognose
  • Anlage 4 Artenschutzfachbeitrag
  • Anlage 5 Wasserrechtliche Erlaubnis
  • Anlage 6 Vermessungsplan

in der Fassung vom Mai 2022 liegen in der Zeit vom 11.11.2022 bis einschließlich 12.12.2022 im    2. OG., Bauamt der Stadtverwaltung Hartha, Karl-Marx-Straße 32, 04746 Hartha während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

  • Montag                                             von 09:00 bis 12:00 Uhr,
  • Dienstag                                           von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr,
  • Mittwoch                                           von 09:00 bis 12:00 Uhr,
  • Donnerstag                                      von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr und
  • Freitag                                              von 09:00 bis 12:00 Uhr.

Zeitgleich erfolgt gemäß § 4a Abs. 4 BauGB die Offenlage im Internet auf der Homepage der Stadt Hartha unter https://www.hartha.de/ à Bauen + Wirtschaft sowie dem zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/hartha/startseite. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden von der Wiederholung der Auslegung benachrichtigt.

Das Plangebiet umfasst das rd. 2,9 ha große Flurstück Fl.-Nr. 28/26 der Gemarkung Steina und wird im Norden durch die B 175, im Osten und Süden durch Flächen für die Landwirtschaft, im Westen durch die K 7534 begrenzt. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt des Staatsbetriebs Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN), 2022 durchgehend rot umgrenzt dargestellt.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

Umweltbezogene Stellungnahmen

8. Landratsamt Mittelsachsen vom 17.08.2018

11. Abwasserzweckverband „Unter Zschopau“ vom 17.10.2018

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Aus Darstellungsgründen bitte die PDF-Datei "Themenblöcke nach Schutzgütern" öffnen.

Während dieser Auslegungsfrist können im Bauamt der Stadtverwaltung Hartha Anregungen, Beiträge, Kommentare und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • nicht fristgemäß, erst nach Ablauf der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Steina“ nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
  • ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Hartha, den 20.10.2022

Ronald Kunze

Bürgermeister

 

Kontaktperson

Herr Fischer

Amtsleiter Bau- und Orndungsamt

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