Der Stadtrat der Stadt Hartha hat am 07. Juli 2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Steina“ in der Fassung 05/2022 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durch öffentliche Auslegung des Entwurfs für die Dauer eines Monats sowie die Einholung der Stellungnahmen von der Planung berührter Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die bereits vom 15.08.2022 bis 16.09.2022 durchgeführte öffentliche Auslegung muss aufgrund eines Verfahrensfehlers wiederholt werden, die umweltrelevanten Stellungnahmen haben nicht mit ausgelegen und in der öffentlichen Bekanntmachung waren diese Stellungnahmen sowie die verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen nicht benannt.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Steina“, bestehend aus Teil A – Planzeichnung, Teil B – Text und der Begründung mit dem Umweltbericht mit insgesamt 6 Anlagen:
in der Fassung vom Mai 2022 liegen in der Zeit vom 11.11.2022 bis einschließlich 12.12.2022 im 2. OG., Bauamt der Stadtverwaltung Hartha, Karl-Marx-Straße 32, 04746 Hartha während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Zeitgleich erfolgt gemäß § 4a Abs. 4 BauGB die Offenlage im Internet auf der Homepage der Stadt Hartha unter https://www.hartha.de/ à Bauen + Wirtschaft sowie dem zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/hartha/startseite. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden von der Wiederholung der Auslegung benachrichtigt.
Das Plangebiet umfasst das rd. 2,9 ha große Flurstück Fl.-Nr. 28/26 der Gemarkung Steina und wird im Norden durch die B 175, im Osten und Süden durch Flächen für die Landwirtschaft, im Westen durch die K 7534 begrenzt. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt des Staatsbetriebs Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN), 2022 durchgehend rot umgrenzt dargestellt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Umweltbezogene Stellungnahmen
8. Landratsamt Mittelsachsen vom 17.08.2018
11. Abwasserzweckverband „Unter Zschopau“ vom 17.10.2018
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Aus Darstellungsgründen bitte die PDF-Datei "Themenblöcke nach Schutzgütern" öffnen.
Während dieser Auslegungsfrist können im Bauamt der Stadtverwaltung Hartha Anregungen, Beiträge, Kommentare und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass
Hartha, den 20.10.2022
Ronald Kunze
Bürgermeister
Herr Fischer
Amtsleiter Bau- und Orndungsamt
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