Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfes in der Fassung 05/2022 zum Bebauungsplan
„Gewerbegebiet Steina“
Der Stadtrat der Stadt Hartha hat am 07. Juli 2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Steina“ (Stand 05/2022) gebilligt und beschlossen, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durch öffentliche Auslegung des Entwurfes mit der Begründung für die Dauer eines Monats in der Stadtverwaltung Hartha und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Internet auf der Homepage der Stadt Hartha sowie dem zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen erfolgt. Außerdem werden die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden von der Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Für den räumlichen Geltungsbereich sind die zeichnerischen Darstellungen in der Planzeichnung der Fassung 05/2022 maßgebend.
Der Entwurf der Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Steina“, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung und dem Teil B - textlichen Festsetzungen, der Begründung mit dem Umweltbericht samt Anlagen in der Fassung vom Mai 2022, liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 15.08.2022 bis 16.09.2022 im Bauamt der Stadtverwaltung Hartha, Karl-Marx-Straße 32, 04746 Hartha während folgender Zeiten öffentlich aus.
Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Außerdem können die Planunterlagen im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de innerhalb des genannten Zeitraumes eingesehen werden. Ein Link zu diesem Beteiligungsportal finden Sie auf unserer Internetseite www.hartha.de und der Rubrik Bauen + Wirtschaft/Wohnen & Bauen.
Während dieser Auslegungsfrist können im Bauamt der Stadtverwaltung Hartha Anregungen, Beiträge, Kommentare und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die komplette Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass
Hartha, den 13.07.2022
Ronald Kunze
Bürgermeister
Stadtverwaltung Hartha
Bauamt
Herr Fischer
Karl-Marx-Straße 32
04746 Hartha
Wir verweisen auf die Hinweise zum Datenschutz auf unserer Internetseite www.hartha.de