Bebauungsplan Stadt Hartha Öffentliche Auslegung

Billigung und öffentliche Auslegung Entwurf 05/2022 Bebauungsplan "Gewerbegebiet Steina"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.08.2022 bis 16.09.2022
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung der Fassung 05/2022 "Gewerbegebiet Steina"

Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfes in der Fassung 05/2022 zum Bebauungsplan

„Gewerbegebiet Steina“

Der Stadtrat der Stadt Hartha hat am 07. Juli 2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Steina“ (Stand 05/2022) gebilligt und beschlossen, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durch öffentliche Auslegung des Entwurfes mit der Begründung für die Dauer eines Monats in der Stadtverwaltung Hartha und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Internet auf der Homepage der Stadt Hartha sowie dem zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen erfolgt. Außerdem werden die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden von der Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Für den räumlichen Geltungsbereich sind die zeichnerischen Darstellungen in der Planzeichnung der Fassung 05/2022 maßgebend.

Der Entwurf der Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Steina“, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung und dem Teil B - textlichen Festsetzungen, der Begründung mit dem Umweltbericht samt Anlagen in der Fassung vom Mai 2022, liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 15.08.2022 bis 16.09.2022 im Bauamt der Stadtverwaltung Hartha, Karl-Marx-Straße 32, 04746 Hartha während folgender Zeiten öffentlich aus.

Montag           von 09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag         von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch        von 09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag     von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag            von 09:00 bis 12:00 Uhr

Außerdem können die Planunterlagen im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de innerhalb des genannten Zeitraumes eingesehen werden. Ein Link zu diesem Beteiligungsportal finden Sie auf unserer Internetseite www.hartha.de und der Rubrik Bauen + Wirtschaft/Wohnen & Bauen.

Während dieser Auslegungsfrist können im Bauamt der Stadtverwaltung Hartha Anregungen, Beiträge, Kommentare und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die komplette Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • nicht fristgemäß, erst nach Ablauf der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Steina“ nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
  • ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Hartha, den 13.07.2022

Ronald Kunze

Bürgermeister

 

Kontaktperson

Stadtverwaltung Hartha

Bauamt

Herr Fischer

Karl-Marx-Straße 32

04746 Hartha

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