Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Hartha Frühzeitige Beteiligung

ÖB Aufstellung BPL"Erhaltung u.Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches"+ frühzeitige Beteiligung d. Öffentlichk.

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.03.2020 bis 13.03.2020
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Abgrenzung Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Der Stadtrat der Stadt Hartha hat am 06.02.2020 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, einen Bebauungsplan „Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches“ aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Anlass

Um den Erhalt des zentralen Versorgungsbereiches zu erreichen und zum anderen eine geordnete Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches zu gewährleisten, wird der Bebauungsplan „Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches“ aufgestellt.

Hartha, den 19.02.2020

Ronald Kunze

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Hartha

Amtsleiter Bau und Ordnung

Herrn Fischer (Tel. 034328-52160)

Karl-Marx-Straße 32

04746 Hartha

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