Bebauungsplan Stadt Hartha Frühzeitige Beteiligung

ÖB Aufstellung vorhabenbez. Bebauungsplan "Sondergebiet Fachmarktzentr. Dresdener Straße-Bahnhofstraße" in 04746 Hartha

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.07.2019 bis 12.07.2019
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Hartha hat am 28.05.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Fachmarktzentrum Dresdener Straße / Bahnhofstraße“ aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Erstellung eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zum Nachweis der Unbedenklichkeit des Vorhabens an diesem Standort zu beauftragen. Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 13.05.2019 maßgebend.

Anlass

Die Projektentwicklungsgesellschaft halsdorfer + ingenieure projekt gmbh hat bei der Stadtverwaltung Hartha einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB gestellt. Nach § 1 Abs. 3 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Hartha, den 12.06.2019

Kunze

Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Fischer

034328-52-160

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