Der Stadtrat der Stadt Hartha hat am 28.05.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Fachmarktzentrum Dresdener Straße / Bahnhofstraße“ aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Erstellung eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zum Nachweis der Unbedenklichkeit des Vorhabens an diesem Standort zu beauftragen. Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 13.05.2019 maßgebend.
Anlass
Die Projektentwicklungsgesellschaft halsdorfer + ingenieure projekt gmbh hat bei der Stadtverwaltung Hartha einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB gestellt. Nach § 1 Abs. 3 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Hartha, den 12.06.2019
Kunze
Bürgermeister
Herr Fischer
034328-52-160