Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Wendishain-Förstereiweg" vom 02.05.2018 und die Begründung wurde mit Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 52 Abs. 4 SächsGemO am 03.05.2018 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Für den räumlichen Geltungsbereich sind die zeichnerischen Darstellungen in der Planzeichnung (Teil B) vom 02.05.2018 maßgebend.
Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Wendishain-Förstereiweg", bestehend aus Teil A - Textlicher Teil, Teil B - Planerischer Teil und Teil C - Begründung, liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 14.05.2018 bis 13.06.2018 im Bauamt der Stadtverwaltung Hartha, Karl-Marx-Straße 32, 04746 Hartha während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Außerdem können die Planunterlagen im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de innerhalb des genannten Zeitraumes eingesehen werden. Ein Link zu diesem Beteiligungsportal finden Sie auf unserer Internetseite www.hartha.de.
Während dieser Auslegungsfrist können im Bauamt der Stadtverwaltung Hartha Anregungen, Beiträge, Kommentare und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die komplette Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass
Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird bekannt gegeben, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
Kunze
Bürgermeister
Stadtverwaltung Hartha
Herr Ronald Fischer
Amtsleiter Bau- und Ordnung
034328-52-160