Innenbereichssatzung Stadt Großenhain Aufstellungsbeschluss

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Ergänzungssatzung nördlicher Teilbereich Wohngebiet „Nordwest“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.04.2024 bis 30.05.2024
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Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain hat in seiner 42. öffentlichen Sitzung am 27.03.2024 folgenden Beschluss gefasst.

Beschluss Nr. BV 28/2024 SR

Der Stadtrat beschließt:

  1. Für den nördlichen Teilbereich des Wohngebietes „Nordwest“ ist eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Ziel der Ergänzungssatzung ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich erschlossener Flurstücke und eine klarstellende Abrundung des gesamten nördlichen Siedlungsrandes.
  1. Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst die Flurstücke Nr. 337, 343, 344, 342, 201/17, 201/16, 200/9, 200/8, 199/11, 199/10, 199/9, 198/12, 197/11, 197/10, 196/9, 195/14, 195/12 und 195/10 der Gemarkung Kleinraschütz sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 393 und 194/8 der Gemarkung Kleinraschütz.
  1. Das Satzungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB anzuwenden. Im vereinfachten Verfahren wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Darüber hinaus wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung, vom Umweltbericht, von der Angabe umweltbezogener Informationen sowie von einer zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Räumlicher Geltungsbereich der Ergänzungssatzung

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches für die Ergänzungssatzung ergeben sich aus dem nachfolgenden Lageplan (siehe Anlage). 

Der Aufstellungsbeschluss bzw. die Einleitung des Satzungsverfahrens wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Möglichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur Ergänzungssatzung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Zeitraum der Auslegung wird gesondert ortsüblich bekannt gemacht.

Großenhain, 10.04.2024

Dr. Sven Mißbach

Oberbürgermeister

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