Bekanntmachung der Stadt Gröditz
über die öffentliche Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18 „Schulstandort Am Eichenhain“
Der Stadtrat der Stadt Gröditz hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 27.10.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Schulstandort Am Eichenhain“ in der Fassung vom Oktober 2026 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Allgemeines Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für den neuen Schulstandort.
Das Plangebiet mit einer Fläche von ca. 1,59 ha umfasst das Flurstück 436/125 und Teilflächen der Flurstücke 436/126, 435 und 436/127 der Gemarkung Gröditz. Der Geltungsbereich ist in der Anlage 1 (Übersichtsplan zum Planungsstandort) dargestellt.
Im Bereich an der Straße kommt es zu einer Überschneidung mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 16 „Sportzentrum Am Eichenhain“.
Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, wird in der Zeit vom
16.11.2026 bis einschließlich 18.12.2026
elektronisch auf der Homepage der Stadt Gröditz unter:
https://www.stadt-groeditz.de/rathaus-service/amtliche-bekanntmachungen
sowie auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de
veröffentlicht. Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist in der Stadtverwaltung (Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz) während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Montag 8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten; Bedenken und Anregungen können elektronisch per E-Mail an:
bauverwaltung@groeditz.de,
schriftlich oder mündlich bei der Stadtverwaltung Gröditz (s.o.) eingebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet der Stadtrat.
Hinweise:
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3(1) und § 4(1) BauGB wurde abgesehen, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen liegen nicht vor.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1e DSGVO i.V.m. dem Sächsischen Datenschutzgesetz.
Gröditz, 30. Oktober 2026
Münch
Bürgermeister
Frau S. Lehmann
Tel. 035263 / 328-48
s.lehmann@groeditz.de