Öffentliche Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Außenbereichssatzung
„Hauptstraße – Stolzenhainer Straße“ der Stadt Gröditz gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Gröditz hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 18.08.2026 mit Beschluß 2026/052 en Entwurf der Außenbereichssatzung „Hauptstraße – Stolzenhainer Straße“, bestehend aus Plandokument und der Begründung in der Fassung Juli 2026, beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Ziel der Außenbereichssatzung ist es, dass im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung zu Wohnzwecken dienende Vorhaben sowie dem Wohnen nicht störende untergeordnete kleine Handwerks- und Gewerbebetriebe im Außenbereich zulässig sind.
Der räumliche Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Hauptstraße – Stolzenhainer Straße“ ist im nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 371/2, 371/e, 371/d, 371/c, 371/b, 371/g und 371/f der Gemarkung Reppis.
Der Planentwurf und die Begründung, in der Fassung Juli 2026, werden in der Zeit
vom 31.08.2026 bis einschließlich 01.10.2026
elektronisch auf der Homepage der Stadt Gröditz unter https://www.stadt-groeditz.de/rathaus-service/amtliche-bekanntmachungen sowie auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraumes unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist in der Stadtverwaltung Gröditz, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz während folgender Zeiten:
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag 8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.
Hinweise:
Stellungnahmen zum Planentwurf sollen vorrangig elektronisch an info@groeditz.de abgegeben werden.
Stellungnahmen zum Entwurf des Bauleitplans können außerdem während der genannten Frist schriftlich oder mündlich bei der Stadtverwaltung Gröditz, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz zu den genannten Zeiten zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet der Stadtrat.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO i. V. m. dem Sächsischen Datenschutzgesetz.
Gröditz, 19. 08 2026
Münch
Bürgermeister Siegel
Anlage: Übersichtsplan (ohne Maßstab):
Frau S. Lehmann
Tel. 035263 / 328-48
E-Mail: s.lehmann@groeditz.de