Öffentliche Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gröditz zum Bebauungsplan Nr. 17 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Am Wasserturm“ der Stadt Gröditz
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Gröditz hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 24.06.2025 mit Beschluss 2025/038 den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gröditz, bestehend aus dem Plandokument, der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung April 2025, beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans soll gemäß Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 3 BauGB eine parallele Anpassung des Flächennutzungsplans an den verbindlichen Bebauungsplan Nr. 17 erfolgen.
Diese Entwurfsunterlagen sowie die der Stadt bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit
vom 30.06.2025 bis einschließlich 01.08.2025
elektronisch auf der Homepage der Stadt Gröditz unter https://www.stadt-groeditz.de/rathaus-service/amtliche-bekanntmachungen sowie auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraumes unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist in der Stadtverwaltung Gröditz, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz während folgender Zeiten:
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag 8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.
Folgende, nach Einschätzung der Stadt, wesentlichen umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern:
Stellungnahmen der Behörden mit Hinweisen:
Hinweise:
Stellungnahmen zum Planentwurf sollen vorrangig elektronisch an info@groeditz.de abgegeben werden.
Stellungnahmen zum Entwurf des Bauleitplans können außerdem während der genannten Frist schriftlich oder mündlich bei der Stadtverwaltung Gröditz, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz zu den genannten Zeiten zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet der Stadtrat.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO i. V. m. dem Sächsischen Datenschutzgesetz.
Gröditz, 26. Juli 2025
Münch
Bürgermeister
Frau S. Lehmann
Tel. 035263 / 328-48
E-Mail: s.lehmann@groeditz.de