Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Gröditz Aufstellungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss einer Außenbereichssatzung „Hauptstraße – Stolzenhainer Straße“ der Stadt Gröditz

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.03.2025 bis 20.04.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

über den Aufstellungsbeschluss einer Außenbereichssatzung „Hauptstraße – Stolzenhainer Straße“ der Stadt Gröditz

Der Stadtrat der Stadt Gröditz hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2025 mit Beschluß 

2025/003 die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Hauptstraße – Stolzenhainer 

Straße“ der Stadt Gröditz beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 368/1, 371/2, 371/b, 371/c, 371/d, 371/e, 371/f, 371/g der Gemarkung Reppis. Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung ist in dem der Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Die Außenbereichssatzung wird gemäß § 35 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Die Öffentlichkeit kann sich während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung unterrichten und Anregungen und Bedenken zur Planaufstellung äußern. Der Zeitraum und Ort wird ortsüblich bekanntgemacht.

Gröditz, 28. Februar 2025

Münch

Bürgermeister                                                            

Anlage:  Übersichtsplan Plangebiet der Außenbereichssatzung

Kontakt

Silke Lehmann

Tel. 035263/328-48

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang