Öffentliche Bekanntmachung
über den Aufstellungsbeschluss einer Außenbereichssatzung „Hauptstraße – Stolzenhainer Straße“ der Stadt Gröditz
Der Stadtrat der Stadt Gröditz hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2025 mit Beschluß
2025/003 die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Hauptstraße – Stolzenhainer
Straße“ der Stadt Gröditz beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 368/1, 371/2, 371/b, 371/c, 371/d, 371/e, 371/f, 371/g der Gemarkung Reppis. Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung ist in dem der Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Die Außenbereichssatzung wird gemäß § 35 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Die Öffentlichkeit kann sich während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung unterrichten und Anregungen und Bedenken zur Planaufstellung äußern. Der Zeitraum und Ort wird ortsüblich bekanntgemacht.
Gröditz, 28. Februar 2025
Münch
Bürgermeister
Anlage: Übersichtsplan Plangebiet der Außenbereichssatzung
Silke Lehmann
Tel. 035263/328-48