Öffentliche Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 17 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Am Wasserturm“ der Stadt Gröditz gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Gröditz hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 17.12.2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 17 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Am Wasserturm“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung November 2024, beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Allgemeines Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes zur Errichtung und zum Betrieb einer PV-Freiflächenanlage. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 17 ist im nachstehenden Kartenausschnitt (Anlage) dargestellt. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 196 (teilweise), 201/7, 202, 203, 204, 206/1, 225/5, 226/1, 227/1 und 652/1 (teilweise) in der Gemarkung Gröditz. Das Flurstück 205/2 wird ab Entwurf aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausgenommen.
Diese Entwurfsunterlagen sowie die der Stadt bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit
vom 13.01.2025 bis einschließlich 16.02.2025
elektronisch auf der Homepage der Stadt Gröditz unter https://www.stadt-groeditz.de/rathaus-service/amtliche-bekanntmachungen sowie auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraumes unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist in der Stadtverwaltung Gröditz, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz während folgender Zeiten:
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag 8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.
Folgende, nach Einschätzung der Stadt, wesentlichen umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern:
● Boden – vorhandene Bodenfunktionen, Vorbelastung, ökologische Bilanz, Kompensationsmaßnahmen
● Wasser – Grundwasserverhältnisse, Grundwasserneubildung, Auswirkungen auf mögliche Grundwasserverschmutzungen, Oberflächengewässer
● Pflanzen und Tiere – vorhandene Biotoptypen, vorhandenes Arteninventar, Vermeidungsmaßnahmen
● Mensch – Lärm und Blendwirkungen
● Landschaftsbild – visuelle Wirkung des Vorhabens
● Klima / Luft – lokalklimatische Verhältnisse und Auswirkungen
● Kultur- und Sachgüter – Bodendenkmalbereich
● Schutzgebiete gemäß BNatSchG sowie Natura 2000-Gebiete – keine Betroffenheit
● Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern
Gutachten:
● Artenschutzbeitrag (PNS Dr. Hanspach, 05/2024)
● Altlastenuntersuchung (M.U.T., 10/2024)
Stellungnahmen der Behörden:
● Landratsamt Meißen vom 23.07.2024
- zur Oberflächengewässer
- zum Altlastenstandort
- zu Blendwirkungen
- zum Denkmalschutz
- zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
● Landesamt für Archäologie Sachsen vom 23.07.2024
Hinweise:
Stellungnahmen zum Planentwurf sollen vorrangig elektronisch an info@groeditz.de abgegeben werden.
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans können außerdem während der genannten Frist schriftlich oder mündlich bei der Stadtverwaltung Gröditz, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz zu den genannten Zeiten zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet der Stadtrat.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO i. V. m. dem Sächsischen Datenschutzgesetz.
Gröditz, 18. Dezember 2025
Münch
Bürgermeister
Silke Lehmann
Tel. 035263/328-48