Bebauungsplan Stadt Gröditz Öffentliche Auslegung

B-Plan Nr. 17 „PV-Freiflächenanlage Am Wasserturm“ der Stadt Gröditz gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Vorentwurf

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 24.06.2024 bis 28.07.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplans Nr. 17 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Am Wasserturm“ der Stadt Gröditz

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Gröditz hat in der öffentlichen Sitzung am 23.05.2023 mit Beschluss 2023/033 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans Nr. 17 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Am Wasserturm“ der Stadt Gröditz beschlossen und die öffentliche Auslegung der Unterlagen des Vorentwurfes bestimmt.

Allgemeines Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes zur Errichtung und zum Betrieb einer PV-Freiflächenanlage. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 17 ist im nachstehenden Kartenausschnitt (Anlage) dargestellt. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 196 (teilweise), 201/7, 202, 203, 204, 205/2, 206/1, 225/5, 226/1, 227/1 und 652/1 (teilweise) in der Gemarkung Gröditz.

Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 17 zu beteiligen, wird der Vorentwurf, bestehend aus dem Plandokument, der Begründung und dem Umweltbericht, in der Fassung Mai 2024, in der Zeit

vom 24.06.2024 bis einschließlich 28.07.2024

elektronisch auf der Homepage der Stadt Gröditz unter https://www.stadt-groeditz.de/rathaus-service/amtliche-bekanntmachungen sowie auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraumes unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist in der Stadtverwaltung Gröditz, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz während folgender Zeiten:

Öffnungszeiten Bürgerbüro:

Montag           8.00 – 12.00 Uhr

Dienstag         8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch        8.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag    8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag            8.00 – 12.00 Uhr

bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.

Hinweise:

Stellungnahmen zum Planvorentwurf sollen vorrangig elektronisch an info@groeditz.de abgegeben werden.

Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans können außerdem während der genannten Frist schriftlich oder mündlich bei der Stadtverwaltung Gröditz, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz zu den genannten Zeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet der Stadtrat.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO i. V. m. dem Sächsischen Datenschutzgesetz.

Gröditz, 30. Mai 2024

Münch

Bürgermeister                                                     

Kontaktperson

Silke Lehmann

Tel 035263/328-48

Datenschutzerklärung

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Gegenstände

Übersicht
  • Bebauungsplan
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Anlage 1 UB ASB PV Anlage Gröditz

Informationen

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