Bebauungsplan Stadt Gröditz Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "WERTSTOFFHOF GRÖDITZ"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.03.2023 bis 09.04.2023
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach §12 BauGB "WERTSTOFFHOF GRÖDITZ"

Der Stadtrat der Stadt Gröditz in seiner Sitzung am 24. Januar 2023 mit Beschluß 2023/005 der Entwurf zum vorhabenbezogener Bebauungsplan nach §12 BauGB "WERTSTOFFHOF GRÖDITZ", sowie Begründung und den Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung der Unterlagen bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Gröditz: 517/2 (teilweise), 530 (teilweise), 537/6, 799/2, 798/3, 797/3.

Mit dem vorhabenbezogener Bebauungsplan nach §12 BauGB "WERTSTOFFHOF GRÖDITZ" soll Planungsrecht für einen Annahmestandort für Privatmüllentsorgung geschaffen werden.

Die Planunterlagen, einschließlich Begründung und Umweltbericht, sowie wesentliche, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden

vom 06.03.2023 bis einschließlich 09.04.2023

in der Stadtverwaltung Gröditz, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht ausgelegt:

Öffnungszeiten Bürgerbüro:

Montag           8.00 – 12.00 Uhr

Dienstag         8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch        8.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag    8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag            8.00 – 12.00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung außerhalb der Dienststunden.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

- Begründung, Teil II (Umweltbericht), Stand Dezember 2022, erstellt durch das Planungsbüro Siedlung und Landschaft in Luckau

Weiterhin sind die Planunterlagen auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Gröditz www.stadt-groeditz.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Während der Auslegungsfrist hat Jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung. Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Gröditz,

Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz abgegeben werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene

Stellungnahmen beim Beschluss zur Abwägung zum oben genannten Bebauungsplan gemäß

§ 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Gröditz, 10. Februar 2023

Münch

Bürgermeister                                                

 

 

 

Kontaktperson

Silke Lehmann

Tel. 035263/32848

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Begründung
  • Begründung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.