Öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach §12 BauGB "WERTSTOFFHOF GRÖDITZ"
Der Stadtrat der Stadt Gröditz in seiner Sitzung am 24. Januar 2023 mit Beschluß 2023/005 der Entwurf zum vorhabenbezogener Bebauungsplan nach §12 BauGB "WERTSTOFFHOF GRÖDITZ", sowie Begründung und den Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung der Unterlagen bestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Gröditz: 517/2 (teilweise), 530 (teilweise), 537/6, 799/2, 798/3, 797/3.
Mit dem vorhabenbezogener Bebauungsplan nach §12 BauGB "WERTSTOFFHOF GRÖDITZ" soll Planungsrecht für einen Annahmestandort für Privatmüllentsorgung geschaffen werden.
Die Planunterlagen, einschließlich Begründung und Umweltbericht, sowie wesentliche, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden
vom 06.03.2023 bis einschließlich 09.04.2023
in der Stadtverwaltung Gröditz, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht ausgelegt:
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag 8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung außerhalb der Dienststunden.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Begründung, Teil II (Umweltbericht), Stand Dezember 2022, erstellt durch das Planungsbüro Siedlung und Landschaft in Luckau
Weiterhin sind die Planunterlagen auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Gröditz www.stadt-groeditz.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Während der Auslegungsfrist hat Jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung. Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Gröditz,
Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz abgegeben werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen beim Beschluss zur Abwägung zum oben genannten Bebauungsplan gemäß
§ 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Gröditz, 10. Februar 2023
Münch
Bürgermeister
Silke Lehmann
Tel. 035263/32848