Bebauungsplan Stadt Grimma Öffentliche Auslegung

B-Plan Nr. 110 "Wohngebiet An der Trift, Nerchau, 2. BA"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.07.2024 bis 30.08.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grimma

über die Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 110

„Wohngebiet An der Trift, Nerchau, 2. BA“ der Stadt Grimma

Der Stadtrat der Stadt Grimma hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.06.2024 mit Beschluss-Nr. SR 06.24 – VI 1224 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 110 „Wohngebiet An der Trift, Nerchau, 2. BA“ in der Fassung vom 30.05.2024, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung, als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 520/2 der Gemarkung Nerchau mit einer Fläche von ca. 0,74 ha. Das Plangebiet wird durch eine Verlängerung der bestehenden Straße „Zur Kastanie“ des 1. Bauabschnitts erschlossen. Die Abgrenzung des Plangebiets ist im beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

Parallel mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Da das Planverfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) durchgeführt wird, kann insbesondere nach § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung und von einem Umweltbericht abgesehen werden. Mit Änderung des BauGB vom 20.12.2023 wurde der § 215a eingeführt. Mit in Kraft treten dieser Änderung muss eine umweltrechtliche Vorprüfung erfolgen. Die Vorprüfung ist als Anlage zur Begründung beigefügt.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung und Begründung wird in der Zeit vom

29.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.grimma.de/bauen-und-wirtschaft/stadtentwicklung/bebauungsplaene-und-satzungen/

und über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist zu den nachfolgenden Einsichtszeiten in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Grimma, Stadtentwicklungsamt, Zimmer 2.03, Markt 17, 04668 Grimma öffentlich ausgelegt.

Montags: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Dienstags: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstags: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitags: 9.00 - 12.00 Uhr

Außerhalb der o.g. Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter 03437/98 58 713 (Frau Heyde) oder per E-Mail unter heyde.cornelia@grimma.de möglich.

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an pbh@pbhanke.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Amt für Stadtentwicklung der Großen Kreisstadt Grimma auch das beauftragte Planungsbüro Hanke GmbH, Polenzer Straße 6b, 04827 Machern b. Leipzig, Herr Wagner, Tel.: +49 34292 710-0, E-Mail: wagner@pbhanke.de zur Verfügung.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Grimma, den 28.06.2024

Matthias Berger

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Cornelia Heyde

Stadtentwicklungsamt Grimma

Markt 17

04668 Grimma

03437/ 98 58 713

heyde.cornelia@grimma.de

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Vorprüfung

Informationen

Übersicht
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