Bebauungsplan Stadt Grimma Frühzeitige Beteiligung

B-Plan Nr. 95 "Gewerbegebiet Beiersdorf"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.08.2023 bis 29.09.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grimma über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 95
„Gewerbegebiet Beiersdorf“

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma hat in seiner Sitzung am 21.01.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 95 „Gewerbegebiet Beiersdorf“ beschlossen (Beschluss-Nr. SR 01.21 – VI 873).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 95 „Gewerbegebiet Beiersdorf“ befindet sich in der Stadt Grimma, Ortsteil Beiersdorf im Landkreis Leipzig. Das Plangebiet liegt nördlich der Ortslage Beiersdorf. Es umfasst das Flurstück 260/3 vollständig und Teile der Flurstücke 260/2, 259, 273/4 und 334 in der Gemarkung Beiersdorf. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich auf ca. 8,1 Hektar. Die Abgrenzung des Plangebiets ist im beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

Ziel ist die Schaffung von Baurecht für die Entwicklung eines Gewerbegebietes, sodass eine Umnutzung der baulichen Anlagen auf dem Gelände einer ehemaligen Rinderfarm zu gewerblichen Zwecken, als auch eine künftige Gewerbeentwicklung am Standort möglich wird. Ebenso soll die am Standort befindliche Biogasanlage unter Ausschöpfung weiterer Entwicklungsmöglichkeiten gesichert werden.

Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebietes, den Erhalt und die Entwicklung einer genehmigten Biogasanlage sowie für die Errichtung einer PV-Anlage zur Eigenversorgung des Gewerbestandortes,
  • Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse,
  • Erhalt und Generierung von Arbeitsplätzen in der Region,
  • Erhalt und Ausbau von Anlagen für die regenerative Energiegewinnung,
  • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamtenergieproduktion und somit Reduzierung des Anteils fossiler Energiegewinnung entsprechend der politischen Ziele
  • Nutzung einer intensiv genutzten, landwirtschaftlichen Fläche als Fläche für Photovoltaik-Freiflächenanlagen,
  • Erzeugung von Strom aus Solarenergie und damit verbundene Reduzierung des CO2-Ausstoßes,
  • Naturschutzfachliche Aufwertung der intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen durch extensive Bewirtschaftung,
  • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung,
  • Sicherung grünordnerischer Maßnahmen,
  • Investitions- und Planungssicherheit für Vorhabenträger, Investoren und Nutzer.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt, gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen.

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma hat in seiner Sitzung am 22.06.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 95 „Gewerbegebiet Beiersdorf“ der Stadt Grimma gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. SR 0623 – VI 1139).

Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit vom

28.08.2023 bis einschließlich 29.09.2023

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.grimma.de/bauen-und-wirtschaft/stadtentwicklung/bebauungsplaene-und-satzungen/

und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist zu den nachfolgenden Einsichtszeiten in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Grimma, Stadtentwicklungsamt, Zimmer 2.03, Markt 17, 04668 Grimma öffentlich ausgelegt.

Montags: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Dienstags: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstags: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitags: 9.00 - 12.00 Uhr

Außerhalb der o.g. Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter 03437/9858713 (Frau Heyde) oder per Mail unter heyde.cornelia@grimma.de möglich.

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an heyde.cornelia@grimma.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Amt für Stadtentwicklung der Großen Kreisstadt Grimma auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Grimma, 31.07.2023

gez. Matthias Berger

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Frau Cornelia Heyde, Stadtentwicklungsamt, Markt 17, 04668 Grimma, Tel.: 03437/9858 713, E-Mail: heyde.cornelia@grimma.de

Datenschutzerklärung

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Schalltechnisches Gutachten

Informationen

Übersicht
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