Bebauungsplan Stadt Grimma Frühzeitige Beteiligung

B-Plan Nr. 112 "Gewerbegebiet Gerichtswiesen West"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 17.02.2025 bis 21.03.2025
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Grimma

Beschluss über die Aufstellung und die frühzeitige Beteiligung des Bebauungsplans Nr. 112 „Gewerbegebiet Gerichtswiesen West“ der Stadt Grimma

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma hat in seiner Sitzung am 25.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 112 „Gewerbegebiet Gerichtswiesen West“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. SR 05.23 – VI 1130).

Der Geltungsbereich befindet sich am nordwestlichen Rand des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Grimma „Gewerbegebiet Gerichtswiesen“, im westlichen Teil des Stadtgebietes der Kernstadt Grimma. Er grenzt im Westen an landwirtschaftliche Nutzflächen an und wird im Norden durch die Eisenbahnlinie Borsdorf–Coswig begrenzt. Östlich und südlich befinden sich Gewerbebetriebe. Erschlossen wird das Plangebiet durch die Straße „Gerichtswiesen“.

Der Geltungsbereich umfasst auf einer Fläche von ca. 2,6 ha vollständig bzw. teilweise (tlw.) die 13 Flurstücke 1231/4, 1231/22, 1231/45, 1231/46, 1231/47, 1231/49, 1231/50, 1231/52, 1231/62 (tlw.), 1240/6, 1240/7, 1241/6 und 1241/7 in der Gemarkung Grimma.

Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:

  • Schaffung zusätzlicher Gewerbeflächen zur Weiterentwicklung des bestehenden Gewerbegebiets für die Erweiterung von Gewerbebetrieben
  • Teilweise Überplanung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1 und Anpassung der Art der baulichen Nutzung an den aktuellen Bedarf
  • Sicherung und Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  • Sicherung der Erschließung über die angrenzende Straße Gerichtswiesen
  • Ausgleich der Flächenneuinanspruchnahme durch umweltplanerische Maßnahmen
  • Grünordnerische Gestaltung und Eingrünung des Standorts zur umgebenden Landschaft

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt, gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen.

Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Über die wesentlichen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie die vorliegenden Unterlagen ist im Stadtentwicklungsamt der Stadt Grimma, Markt 17, 04668 Grimma während der Dienstzeiten Auskunft zu erhalten.

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma hat in seiner Sitzung am 23.01.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 112 „Gewerbegebiet Gerichtswiesen West“ in der Fassung vom 17.09.2024 gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. SR 01.25 – VII 1286). Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit vom

17.02.2025 bis einschließlich 21.03.2025

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.grimma.de/rathaus-und-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/

https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/grimma/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist zu den nachfolgenden Zeiten in der Stadtverwaltung Grimma, Markt 17, 04668 Grimma, (Zimmer 2.03) öffentlich ausgelegt und können während der Dienststunden eingesehen werden.

Montags: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Dienstags: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwochs: geschlossen

Donnerstags: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitags: 9.00 - 12.00 Uhr

Außerhalb der genannten Zeiten sind Termine nach Absprache unter Tel. 03437 9858-710 möglich.

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an stadtentwicklung@grimma.de oder
beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Stadtentwicklungsamt der Stadt Grimma auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.                                                                                                          

 Grimma, den 31.01.2025                                                                                                                                                

Ute Kabitzsch

Beigeordnete

Kontakt

Simone Kluge

Stadt Grimma

Stadtentwicklungsamt

Markt 17

04668 Grimma

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Anlage 1 Geotechnischer Bericht

Informationen

Übersicht
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