Bebauungsplan Stadt Görlitz Aufstellungsbeschluss

BP 82 - Wohngebiet Schlauroth an der Dorfstraße - Aufstellung + Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 19.05.2026 bis 26.06.2026
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Görlitz über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 „Wohngebiet Schlauroth an der Dorfstraße“

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 30.04.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 „Wohngebiet Schlauroth an der Dorfstraße“ beschlossen. Planungsziel ist die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich geordnete und rechtssichere Entwicklung der ehemaligen Kleingartenanlage „Am Schulberg“ als Allgemeines Wohngebiet. Mit der Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes sollen ein Eigenheimstandort  zur Schaffung von Wohneigentum mit fünf bis acht Wohneinheiten und ein Standort für Betreuung, Pflege und das Wohnen älterer Menschen ermöglicht werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 77/7 der Gemarkung Schlauroth Flur 1. Das Grundstück liegt zwischen Dorfstraße, Kleine Seite und Rotdornweg im Ortsteil Schlauroth.

Zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung wird der Vorentwurf (Stand 27.11.2025) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom

                                                           26.05.2026 bis zum 26.06.2026

zur Veröffentlichung in das Internet eingestellt. Die Unterlagen sind im Landesportal Sachsen unter dem Link   https://buergebeteiligung.achsen.de/portal/goerlitz/beteiligung/themen/1064408 

einsehbar, eine Stellungnahme kann dort eingestellt werden.

Zusätzlich werden die gleichen Unterlagen auch in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtplanung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, im oben genannten Zeitraum während folgender Zeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag           8:00 – 16:00 Uhr

Dienstag                                              8:00 – 18:00 Uhr

Freitag                                                 8:00 – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch abgegeben werden:

  • über das Beteiligungsportal

       https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/beteiligung/themen/1064408     oder

Stellungnahmen können jedoch bei Bedarf auch anderweitig übermittelt werden:

  • per Post: Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtplanung, Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz   oder
  • zur Niederschrift während der Dienststunden

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Veröffentlichung erscheint am 19.05.2026 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html 

und im Landesportal Sachsen unter dem Link

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/poartal/goerlitz/beteiligung/themen/1064408   einsehbar.

Görlitz, den 05.05.2026

Siegel                                                                                     Stadt Görlitz

                                                                                               Der Oberbürgermeister

Kontakt

Oliver Standke

Stadtverwaltung Görlitz

Amt für Stadtplanung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Str. 14

02826 Görlitz

Tel. 03581 - 67 1555

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