Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes
„BS 15 – Ranch am See“ am Berzdorfer See
Der vom Planungsverband Berzdorfer See am 14.09.2020 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „BS 15 - Ranch am See“ in der Fassung vom 11.06.2020, bestehend aus Teil A - Planzeichnung und Teil B - Textlichen Festsetzungen ist durch Ablauf der Genehmigungsfrist gemäß § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB mit Bescheid AZ: 3300-01-12-BLP-1859 der höheren Verwaltungsbehörde am 27.07.2021 fiktiv genehmigt worden.
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 20 der Flur 1 der Gemarkung Hagenwerder.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann die Satzung, ihre Begründung inklusive des Umweltberichtes und die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, Sachgebiet Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, während der Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Außerhalb dieses Zeitraums können Termine zur Einsichtnahme unter Telefonnummer 03581 / 672145 vereinbart werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 - 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Diese Bekanntmachung ist auch unter https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html einsehbar.
Diese Veröffentlichung erscheint
am 21.09.2021 im Amtsblatt der Stadt Görlitz,
am 29.09.2021 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf und
am 01.10.2021 im Schöpsboten der Gemeinde Markersdorf.
Frau Kerstin Mühle
Telefon: 03581 67 21 12
E-Mail: k-muehle@web.de