Bebauungsplan Stadt Görlitz Frühzeitige Beteiligung

BS 16 - Hochbunker Tagebau Berzdorf - Auslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.03.2021 bis 22.03.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Vorentwurf

Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes BS 16 „Hochbunker Tagebau Berzdorf“ am Berzdorfer See

Der Planungsverband „Berzdorfer See“ beschloss in seiner Sitzung am 06.05.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes BS 16 „Hochbunker Tagebau Berzdorf“.

Das Plangebiet befindet sich am Südufer des Berzdorfer See, im Bereich der ehemaligen Tagesanlagen Berzdorf. Der Geltungsbereich wird im Norden und Süden durch eine im Zuge der Rekultivierungsmaßnahmen entstandene Waldfläche, im Osten durch die Ortslage Tauchritz und im Westen durch die Blaue Lagune begrenzt. Der Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 3 ha umfasst Teile folgender Flurstücke:

    • Gemarkung Hagenwerder Flur 5 Flurstück 183/24, 216
    • Gemarkung Schönau-Berzdorf Flurstücke 2505/7, 2511/1 und 2482/15

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Plan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung von Ferienapartments sowie die Sanierung des Denkmals Hochbunker und die Errichtung eines weiteren Hotels.

Zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt der Vorentwurf vom

08.03.2021 bis 22.03.2021

in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss linker Gang, während der unten benannten Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag, Mittwoch, Donnerstag      08:00 – 16:00 Uhr

Dienstag                                         08:00 – 18:00 Uhr

Freitag                                            08:00 – 12:00 Uhr.

Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Umsetzung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in der dann aktuellen Form die Beachtung spezifischer Zugangs- und Hygieneregelungen erforderlich sein kann. Aufgrund der derzeitigen Verordnungslage bitten wir darum, vorsorglich eine Mund-Nasen-Bedeckung mit sich zu führen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html

https://www.schoenau-berzdorf.de/aktuelles/)

https://markersdorf.de/buergerservice/rathaus/bekanntmachungen/

und im Landesportal Sachsen unter dem Link

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite - hier sind auch die Auslegungsunterlagen enthalten - einsehbar.

Diese Veröffentlichung erscheint am 16.02.2021 im Amtsblatt der Stadt Görlitz und am 24.02.2021 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf sowie am 01.03.2021 im Schöpsboten der Gemeinde Markersdorf.

Görlitz, den 16.02.2021                                                             

Octavian Ursu

Verbandsvorsitzender Planungsverband „Berzdorfer See“

Kontaktperson

Stadtverwaltung Görlitz

Amt für Stadtentwicklung

SB Städtebau

Kerstin Mühle

02826 Görlitz, Hugo-Keller-Str. 14

Tel.: 03581 67 21 12

Fax: 03581 67 21 01

k.muehle@goerlitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • 0_Öffentliche Bekanntmachung
  • 1_Übersichtsplan
  • 2_Teil A_Planzeichnung
  • 3_Teil B -Textliche_Festsetzungen
  • 4_Begründung_Teil I_Inhalt
  • 5_Anlage 1 zur Begründung_Pläne im Süden
  • 6_Anlage 2 zur Begründung_Baugrundgutachten
  • 7_Begründung_Teil II_Umweltbericht_Hochbunker
  • 8_Anlage 1 zum Umweltbericht_Artengutachten
  • 9_Anlage 2 zum Umweltbericht_Bilanzierung Hochbunker
  • 10_Anlage 3 zum Umweltbericht_Biotoptypen

Informationen

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