Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Görlitz Öffentliche Auslegung

BP 73 - Eigenheime am Windmühlenweg - Auslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.10.2020 bis 02.12.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Eigenheime am Windmühlenweg“

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 24.09.2020 die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Eigenheime am Windmühlenweg“ beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung (einschließlich der ergänzenden Unterlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom

28.10.2020 bis 02.12.2020

in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, während folgender Zeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag     8:00 – 16:00 Uhr

Dienstag                                        8:00 – 18:00 Uhr

Freitag                                           8:00 – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen der Auslegung sind auch im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite einsehbar.

Von einer Umweltprüfung (UVP) wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Görlitz Flur 35, Flurstücke 229/7 teilweise, 229/163 teilweise, 327/5 und 328 teilweise. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Norden der Stadt Görlitz, im Stadtteil Königshufen, nördlich der Straße Nordring und östlich des Windmühlenweges.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html 

und im Landesportal Sachsen unter dem Link

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite  einsehbar.

Diese Veröffentlichung erscheint am 20.10.2020 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

Görlitz, den 29.09.2020

Siegel                                                                                                Stadt Görlitz

                                                                                                          Der Oberbürgermeister

Kontaktperson

Herr

Wieland Menzel

Stadtverwaltung Görlitz

Amt für Stadtentwicklung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

Tel: 03581 - 67 1555

E-Mail: w.menzel@goerlitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung im Amtsblatt
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Ergänzende Unterlagen

Informationen

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