Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Görlitz Erneute Beteiligung

BS 10 - Waldsiedlung am Nordstrand - Auslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.07.2020 bis 14.08.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
BS 10 „Waldsiedlung am Nordstrand“ des Berzdorfer Sees

Der Planungsverband Berzdorfer See hat in seiner Sitzung am 10.08.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes BS 10 „Waldsiedlung am Nordstrand“ beschlossen und am 06.05.2019 den erneuten Entwurfs-, Billigungs-, Auslegungs- sowie Optionsbeschluss gefasst.

Gegenüber der Planfassung vom 28.02.2018 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Änderung des Geltungsbereiches im Bereich der Erschließungsstraße für das SO 1
  • Darstellung der inneren Erschließung innerhalb des SO 2 und Markierung der Querungsbereiche am Rundweg
  • Flächenausdehnung der externen Kompensationsfläche
  • Ergänzung der Biotoptypenkartierung und des Geltungsbereiches um die externe Kompensationsfläche auf den Flurstücken 31/2 und 31/3 der Gemarkung Deutsch Ossig, Flur 6 sowie Flurstück 22/9 der Gemarkung Görlitz, Flur 84
  • Ergänzung der Ausführungen zum Erfordernis der Bebauung im Gewässerrandstreifen
  • Verzicht auf eine Kompensationsmaßnahme auf den Gabionen am Seeufer.

Um die Belange Natur- und Artenschutz vollumfänglich zu beachten, gab es Ergänzungsbedarf zur Planfassung vom 12.04.2019, der in der vorliegenden Fassung durch zusätzliche Ausweisung von Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB Beachtung findet.

Aufgrund der Änderungen wird der Bebauungsplan erneut für die Öffentlichkeit ausgelegt und die Stellungnahmen von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingeholt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nunmehr folgende Flurstücke der Gemarkung

Deutsch Ossig

Flur 2: 175/1*, 194/1*,

Flur 6: 15*, 31/2*, 31/3*, 37, 61*

Görlitz

Flur 84: 22/9*

(* teilweise)

Das Plangebiet befindet sich am Berzdorfer See, im Süden der Stadt Görlitz, ca. 5 km vom Stadtzentrum entfernt. Der Geltungsbereich des Vorhabens wird im Norden durch Görlitz, den Stadtteil Weinhübel, im Süden durch die Wasserfläche des Berzdorfer Sees, im Westen durch die teilrekultivierte Fläche des ehemaligen Tagebaus Berzdorf und im Osten durch die Strandpromenade begrenzt.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung sowie vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB vom

                                                               29.07.2020 – 14.08.2020

in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, Sachgebiet Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss linker Gang, während folgender Öffnungszeiten:

während folgender Dienststunden:      Montag, Mittwoch und Donnerstag         8 - 16 Uhr

                                                              Dienstag                                                 8 - 18 Uhr

                                                              Freitag                                                     8 - 12 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Umsetzung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in der dann aktuellen Form die Beachtung spezifischer Zugangs- und Hygieneregelungen erforderlich sein kann. Aufgrund der derzeitigen Verordnungslage bitten wir darum, vorsorglich eine Mund-Nasen-Bedeckung mit sich zu führen.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html 

http://www.schoenau-berzdorf.de/index.php/schoenau-echo   (Dorfecho)

https://www.markersdorf.de   (Pfad: Bürger – Rathaus – Bekanntmachungen)

und im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite   - hier sind auch die Auslegungsunterlagen enthalten - einsehbar.

Es wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Folgende umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die Schutzgüter liegen vor:

Boden und Fläche:

  • Umweltbericht
  • Standsicherheitsuntersuchung
  • dauerhafter Verlust von Böden durch Versiegelung
  • Vermeidung von Vermischung der Bodenschichten (Trennen der Mineralschicht und Mutterboden) während der Bauphase
  • Kompensation für die Bodenversiegelung durch Entsiegelungsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches des Vorhabens
  • Minimierung des Versiegelungsgrades durch Halbierung der überbaubaren Grundstücksfläche im Vergleich zu vorhergehenden Planfassungen

Wasser:

  • Umweltbericht
  • keine Verschlechterung der Wasserqualität
  • kein Hochwasserüberschwemmungsgebiet
  • keine Überströmung des Arbeitsdammes entlang der Neiße bei einem HQ-100-Ereignis
  • Bebauung im Gewässerrandstreifen
  • Versiegelungsgrad niedrig gehalten

Klima und Luft:

  • Umweltbericht
  • geringe und nur temporäre Beeinträchtigung während der Bauphase
  • Planung von Gehölzpflanzungen

Landschaftsbild:

  • geringe Beeinträchtigung des bereits anthropogen beeinflussten Landschaftsbildes (Bergbaufolgelandschaft) durch die Errichtung baulicher Anlagen und Entfernung von Gehölzstrukturen
  • Neuanpflanzungen sowie Erhalt landschaftsprägender Vegetationsflächen als Kompensationsmaßnahme
  • Anpassung der geplanten Ferienhäuser an die Umgebung

Schutzgebiete:

  • Umweltbericht
  • keine Betroffenheit von Schutzgebieten
  • im Umfeld befindliche Schutzgebiete:
    • Natura 2000- Gebiete: SPA-Gebiet „Neißetal“ und FFH-Gebiet „Neißegebiet“
    • Landschaftsschutzgebiet „Görlitzer Neißeaue“

Flora und Fauna:

  • Umweltbericht
  • Artenschutzfachbeitrag
  • Waldflächen gemäß SächsWaldG betroffen
  • Beeinträchtigungen/Verluste durch Überplanung von Habitaten
  • Maßnahmen zum Erhalt/Neuanlage von Ersatzhabitaten
  • Verringerung der Beeinträchtigung durch Festlegung von Bauzeiträumen sowie Schutzmaßnahmen

Mensch:

  • Umweltbericht
  • Standsicherheitsuntersuchung
  • Schalltechnisches Gutachten
  • geringe Beeinträchtigung durch erhöhten PKW-Verkehr
  • Verbesserung der Freizeit- und Erholungsangebote in der Umgebung

Kulturelles Erbe und Sachgüter:

  • Umweltbericht
  • Archäologischer Relevanzbereich
  • keine negative Beeinträchtigung

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Die Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme sind verkürzt.

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom 06.05.2019 wird hiermit bekanntgemacht.

Diese Bekanntmachung erscheint am 01.07.2020 im Schöpsboten der Gemeinde Markersdorf, am 01.07.2020 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf und am 21.07.2020 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

Görlitz, den 19.06.2020

Siegel                                                     Octavian Ursu

                                                               Verbandsvorsitzender Planungsverband Berzdorfer See

Kontaktperson

Frau

Kerstin Mühle

Stadtverwaltung Görlitz

Amt für Stadtentwicklung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

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