Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Görlitz Öffentliche Auslegung

VBP 39 - Wohnmobilhafen Lunitz - Auslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.01.2019 bis 04.02.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung über die Änderung des Geltungsbereiches und

die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39  „Wohnmobilhafen Lunitz“

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 29.11.2018 die Änderung des Geltungsbereiches und den Billigungs- und  Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39 gefasst. Der Geltungsbereich des Flurstückes 588/7 der Gemarkung Görlitz Flur 45 wird teilweise eingeschränkt. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom

02.01.2019 bis 04.02.2019

in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, während folgender Zeiten (Öffnungszeiten)

Montag - Donnerstag        6:30 – 19:00 Uhr

Freitag                               6:30 – 16:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen der Auslegung sind auch im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/beteiligung/aktuelle-themen?format=Bauleitplan einsehbar.

Von einer Umweltprüfung (UVP) wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst teilweise das Flurstück 588/7 der Gemarkung Görlitz Flur 45. Das Flurstück liegt auf dem ehemaligen Gaswerkgelände in unmittelbarer Nähe der Jägerkaserne und der neu errichteten Sporthalle zwischen der Lunitz und dem Grünen Graben.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Veröffentlichung erscheint am 18.12.2018 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

Görlitz, den 03.12.2018                                

Siegel                                                                                                   Stadt Görlitz

                                                                                                          Der Oberbürgermeister

Kontaktperson

Herr Marek Popielarz

Stadtverwaltung Görlitz

Amt für Stadtentwicklung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

Tel: 03581 - 67 2633

E-Mail: m.popielarz@goerlitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Veröffentlichung im Amtsblatt
  • Planzeichnung Teil A
  • Textliche Festsetzungen Teil B
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Begründung
  • Brandschutzkonzept
  • Sanierungsuntersuchung Teil 3 mit Anlagen
  • Gefährdungsabschätzung mit Anhängen
  • Sanierungskonzept Teil 4 mit Anlagen

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.