Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Glashütte Beschluss

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "DoKo Feinmechanik Johnsbach"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 23.10.2026 bis 22.10.2027
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Veröffentlichung im Oktober-Amtsblatt 2026 der Stadt Glashütte

Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan “DoKo Feinmechanik Johnsbach“

Der Stadtrat der Stadt Glashütte hat in seiner Sitzung am 30. September 2026 den Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan “DoKo Feinmechanik Johnsbach“ in der Fassung vom Dezember 2025 bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen beschlossen. Die Satzung wird beim Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge angezeigt.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung sowie die Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a BauGB über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Stadtverwaltung Glashütte: 01768 Glashütte, Hauptstraße 42, Zimmer 112 einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Der in Kraft getretene Bebauungsplan einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung kann auf dem zentralen Landesportal Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de und auf der Homepage der Stadt Glashütte www.glashuette-sachs.de unter der Rubrik Bekanntmachungen eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Absatzes 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung über das Verhältnis des Bebauungsplanes und
  3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Weiterhin wird auf § 4 Absatz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung hingewiesen. Danach gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahren- und Formvorschriften zustande gekommen sind ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Glashütte, den 08. Oktober 2026

Gleißberg

Bürgermeister

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Stadt Glashütte, Bauamt, Hauptstraße 42, 01768 Glashütte

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Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) innerhalb der kommunalen Planungshoheit. Ein Bauleitplan kann gemäß § 1 Abs. 2 BauGB ein Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) oder ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) sein. Im Rahmen dieser Verfahren sind die Auswirkungen der Planung zu ermitteln sowie die durch die Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange zu erheben und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Eine Erhebung personenbezogener Daten erfolgt dann, soweit diese zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen erforderlich ist. Darüber hinaus werden die persönlichen Daten der Personen erfasst, die im Planverfahren eine Stellungnahme abgeben:

Im Rahmen der Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen wird der Öffentlichkeit zum einen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, zum anderen zur Stellungnahme zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gegeben. Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben, werden die darin gemachten Angaben (sog. Aufgedrängte Daten) sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift, Telefonnummer und Mailadresse und ggfs. bodenrechtlich relevante Daten (z.B. Grundstück, Flurstückbezeichnung Eigentumsverhältnisse) gespeichert. Die persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können.

Außerdem werden die Daten nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren (§ 3 Abs.2 Satz 4 2.Halbsatz BauGB).

Die Verarbeitung der persönlichen Daten ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt; Rechtsgrundlage ist Art.6 Abs.1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 3 (1) SächsDSDG sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

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  • Den Gemeinderat zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs.7 BauGB
  • Dritte, die auf Grundlage von § 4b BauGB zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB übertragen bekommen haben (z.B. Planungsbüros)
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  • Andere Behörden oder Fachstellen außerhalb der Stadtverwaltung, wenn diese zuständigkeitshalber zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen
  • Höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichte im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Bauleitplanung mindestens während der Geltungsdauer der Satzung, teilweise dauerhaft, gespeichert. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung erfordert die dauerhafte Speicherung der personenbezogenen Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidenzprüfung sein.

Betroffenenrechte

Aufgrund der Verarbeitung personenbezogener Daten entstehen Ihnen besondere Rechte, auf die wir Sie an dieser Stelle hinweisen möchten:

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Recht auf Berichtigung, Art. 16 EU-DSGVO

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Recht auf Löschung, Art. 17 EU-DSGVO

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung unserer Aufgaben benötigt werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 EU-DSGVO)

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Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 EU-DSGVO

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Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer von Ihnen erteilten Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

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